Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0926Ausgegeben am 14.08.2025
Eing. Dat. 14.08.2025
Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-248 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 13.08.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage Teil 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Städtebaulichen Vertrag mit der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, in der Fassung vom 23.07.2025 (Auslage Teil 6) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Städtebaulichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst innerhalb der Gemarkung Offenbach in der Flur 33 das Flurstück 20/26 sowie teilweise die Flurstücke 20/57 und 20/58 und in der Flur 34 die Flurstücke 5/14, 5/16 und 5/17 sowie teilweise die Flurstücke 4/19, 5/18 und 22/7 und wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Bundesautobahn 3 (A3)
- Im Osten: durch die Mitte der Dietzenbacher Straße (L3001), Flurstück 20/57, Flur 33
- Im Süden: senkrecht von der Dietzenbacher Straße durch das Flurstück 5/18, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 80 m zur südlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bis zu einer Tiefe von ca. 330 m zur Dietzenbacher Straße
- Im Westen: durch das Flurstück 5/18, 22/7 und 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 160 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bzw. in dessen Verlängerung sowie durch das Flurstück 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 18 m parallel zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 22/7, Flur 34 nach Nordosten bis zur A3.
Der Bebauungsplan Nr. 655 wird in der Fassung vom 05.08.2025 (Auslage Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
4. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage Teil 2) in der Fassung vom 05.08.2025 beigefügt.
Begründung:
Das EVO-Energiewerk am Standort Dietzenbacher Straße 189 stellt auf einer Fläche von ca. 2,2 ha aktuell ca. 50 % der Fernwärme durch die Verbrennung von Abfall für die Stadt Offenbach bereit. Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft und langfristig sicherzustellen und im Rahmen der Energiewende den Klimaschutz voranzutreiben, soll der Standort erweitert und zukunftssicher ausgebaut werden. Auf der den Bestand umgebenden Waldfläche sollen kurz-, mittel- und langfristig zahlreiche Projekte umgesetzt werden und so Synergien mit dem bestehenden Energiewerk genutzt werden. Hierbei geht es vor allem darum, unterschiedliche Technologien so miteinander zu verknüpfen, dass einerseits alle relevanten Nachhaltigkeitskriterien von Anfang an einbezogen werden und andererseits eine größtmögliche Unabhängigkeit von überregionalen Energiemärkten oder weltweiten Lieferketten dargestellt werden kann. Dies entspricht dem übergeordneten Ziel der kommunalen Wärmeplanung, den vor Ort besten und effizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und nachhaltigen Wärmeversorgung zu bereiten.
Dies entspricht den Zielen und Zwecken der Planung aus dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ vom 01.02.2024.
Zu 1:
Die in der Auslage Teil 4 in Kopie enthaltenen Stellungnahmen wurden während der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 655 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 31.03.2025 bis 05.05.2025 und während des parallel durchgeführten Beteiligungsverfahrens nach § 4 Abs. 2 BauGB abgegeben. Die abgegebenen Stellungnahmen führten zu wenigen und geringfügigen Änderungen sowie Ergänzungen des Entwurfs des Bebauungsplans, die jedoch keine erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auslösten. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Abwägungsvorschlag sind in der Auslage Teil 3 aufgeführt.
Zu 2:
Im Städtebaulichen Vertrag werden Regelungen zur flankierenden Unterstützung bzw. Umsetzung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, zur Kostenübernahme durch die EVO im Vertragsgebiet sowie Vorgaben bzgl. der Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen zwischen der Stadt Offenbach am Main und der EVO als Vertragsgegenstand beschrieben und festgelegt.
Der vorliegende Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB mit der EVO ist das Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main.
Gemäß der Begründung unter Punkt 3 in der Magistratsvorlage Nr. 2025-069 (Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans zwecks Veröffentlichung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) sollte der Entwurf des städtebaulichen Vertrags in der Fassung vom 25.02.2025 vom Magistrat weiterverhandelt werden und vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 655 abschließend die Verbindlichkeit erreicht werden. Daher wird der Städtebauliche Vertrag vor dem nachfolgenden Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Zu 3:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 01.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 07.03.2024 in der Offenbach-Post.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 13.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht sowie Gutachten ausgelegt. Parallel wurde am 03.07.2024 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt, die am 06.06.2024 in der Offenbach-Post angekündigt worden war. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 20.06.2024 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 22.07.2024 gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind zwei Anregungen der Öffentlichkeit, 41 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie zwei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hatte in ihrer Sitzung am 20.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 655 nebst Begründung und Umweltbericht zum Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 655 wurde zusammen mit der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, den umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren und den Fachgutachten Geotechnische Baugrundvoruntersuchung, Hydrogeologische Baugrundvoruntersuchung, Wasser, Verkehr, Schall, Bestandserfassung und –bewertung Flora, Bestandserfassung und –bewertung Fauna sowie Bodenfunktionen im Zeitraum vom 31.03.2025 bis einschließlich 05.05.2025 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden am 31.03.2025 in der Offenbach-Post ortsüblich bekannt gemacht.
Die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 31.03.2024 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB von der Veröffentlichung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen der Beteiligung sind keine Anregungen der Öffentlichkeit, 33 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie 3 Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Stellungnahmen führten lediglich zu wenigen und geringfügigen Änderungen sowie Ergänzungen des Bebauungsplans, für die keine erneute Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich ist.
Nach Durchführung der vorgeschriebenen Verfahrensschritte und aufgrund der vorliegenden rechtlichen Voraussetzungen kann der Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB in der Fassung vom 05.08.2025 nunmehr als Satzung beschlossen werden. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplans steht zunächst noch die Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt aus, die im Anschluss an eine notwendige Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans erfolgen wird.
Zu 4:
Nicht Bestandteil des Bebauungsplans, diesem aber beizufügen, ist nach § 9 Abs. 8 BauGB eine Begründung. Die Begründung stellt die Grundlagen der Abwägung in ihren zentralen Punkten dar und ist Hilfe für die Auslegung der Festsetzungen.
Hinweis:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplan im Auslageordner aus: Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen (Auslage Teil 1), Begründung mit Umweltbericht (Auslage Teil 2), Abwägung der Stellungnahmen (Auslage Teil 3), Kopien der Stellungnahmen (Auslage Teil 4), Liste der Gutachten (Auslage Teil 5), einzelne Fachgutachten (Auslage Teil 5A-H) sowie der Städtebauliche Vertrag in der Fassung vom 23.07.2025 mit seinen Anlagen (Auslage Teil 6).
Der Städtebauliche Vertrag (Auslage Teil 6) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden. Dies gilt ebenso für die Kopien der Stellungnahmen (Auslage Teil 4).
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die öffentlichen Teile der Auslage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Teile der Auslage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
