Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0927Ausgegeben am 14.08.2025

Eing. Dat. 14.08.2025

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Deckwiesenstraße 18, 79790 Küssaberg

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-249 (Dez. I, Amt 80) vom 13.08.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert einen 18/1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück der Gemarkung Kadelburg Nr. 2431 = 1.891 m² (Deckwiesenstr. 18) an den in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 110.000,00 EUR. Die Vereinnahmung erfolgt auf dem bestehenden Verwahrgeldkonto 04020200.4860000346 des Haus der Stadtgeschichte.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Käufer getragen.

4.     Auf die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts für die Stadt Offenbach am Main wird verzichtet.

5.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat hat mit Beschluss vom 22.03.2023 eine Erbschaft angenommen. Teil der Erbmasse ist u.a. der vorgenannte Miteigentumsanteil (Eigentumswohnung). Es gab hierfür mehrere Interessenten. Das von der Stadt Offenbach beauftragte Maklerbüro hat den in der Anlage genannten Käufer vorgeschlagen. Der ermittelte Wert betrug 120.000,00 EUR. Aufgrund diverser bevorstehender Sanierungsmaßnahmen an dem Objekt ist der Kaufpreis in Höhe von 110.000,00 EUR gerechtfertigt.

 

Auf die Eintragung eines Vorkaufsrechts wird verzichtet, da sich das Grundstück außerhalb Offenbachs befindet. Der Käufer ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Eine Abgabe im regulären Geschäftsgang war daher nicht möglich.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.