Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0080Ausgegeben am 19.08.2025

Eing. Dat. 14.08.2025

 

 

 

 

Teilnahme am Sofortprogramm „Sicherheit bei Veranstaltungen“

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2025,
2021-26/DS-I(A)0857

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2025-240 (Dez. III, ESO) vom 13.08.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 22.05.2025 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie eine Teilnahme der Stadt Offenbach an dem Programm der Hessischen Landesregierung „Sicherheit bei Veranstaltungen“ möglich ist und welche Nachbarkommunen hierfür als Kooperationspartner in Betracht kommen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Die ESO Stadtservice GmbH (ESO) hat bei mehreren Nachbarkommunen angefragt, ob ein Interesse an einer diesbezüglichen Zusammenarbeit bestünde. ESO hat auf die Anfragen z.T. mündliche Antworten erhalten. Z.T. erfolgte auch keinerlei Reaktion. Die mündlichen Aussagen von Kommunen aus dem Süden des Landkreises Offenbach bezogen sich auf den zwischenzeitlich ergangenen Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz vom 14.05.2025. Gegenstand des Erlasses ist die „Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und kommunalen Ordnungsbehörden bei der Gewährleistung der Sicherheit bei Veranstaltungen“.

 

Der Erlass differenziert u.a. nach Besucherzahlen und konkreten Hinweisen auf Gefährdungslagen u.a. bei Festen oder Umzügen mit weniger als 5.000 Besuchern.

 

Die Schwellenwerte und Randbedingungen werden nach Einschätzung dieser Kommunen bei Festen nicht (mehr) überschritten, so dass keine umfangreichen und kostenintensiven Absperrmaßnahmen notwendig werden, die noch wenige Wochen zuvor, als erforderlich angesehen wurden. Die organisatorischen und wirtschaftlichen Fragestellungen sind allgemein bekannt. Im Übrigen wurde der Erlass am 25.6.2025 durch die Hessische Landesregierung weiter konkretisiert.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass es kein Interesse am o.g. Programm auf die gestellte Anfrage durch den ESO gab.

 

2.

 

Die ESO Stadtservice GmbH hat darüber hinaus eine Abfrage zum Förderprogramm im Kreis der Hessischen Stadtreinigungsbetriebe gestartet. Der Kreis der Teilnehmer umfasst u.a. Kassel im Norden, die Landeshauptstadt Wiesbaden, Städte wie Darmstadt, aber auch die Städte Neu-Isenburg und Bad Homburg.

 

Das Förderprogramm wurde im Zuge einer Tagung der Betriebsleitungen Ende Juni als nicht geeignet erachtet. Einerseits, weil die Höhe der Förderung als viel zu niedrig erachtet wurde, v.a. weil sie aber den zentralen Kostenblock der Anschaffung von Gerätschaften nicht abdeckt. Darüber hinaus wurde mit der Überschneidung von Festen bspw. den Weihnachtsmärkten, fehlendem Personal und Fachpersonal und fehlender Planungssicherheit durch volatile Anforderungen argumentiert.

 

3.

 

Der Hessische Innenminister hatte am Rande einer Veranstaltung gegenüber Herrn Stadtkämmerer Wilhelm geäußert, das Förderprogramm sei von der Ausrichtung lediglich für kleine Kommunen angedacht worden und würde für Großstädte nicht passen.

 

Zusammenfassung:

 

Bei den Nachbarkommunen besteht kein Interesse an einer übergreifenden Zusammenarbeit unter Nutzung des Programms.

 

Das Förderprogramm wird von seiner Ausgestaltung und Ausrichtung als nicht geeignet erachtet. Der Hessische Innenminister hat die Ausrichtung auf kleinere Kommunen definiert. Die Anforderungen an Absicherungen von Festen unterlagen in den letzten Wochen und Monaten zahlreichen Anpassungen und führen im Ergebnis zu wenig Planungssicherheit.

 

 

Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.