Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. August 2025
TOP 5
Bebauungsplan Nr. 655 „Energiewerk Dietzenbacher Straße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-248 (Dez. IV, Ämter 62 und 60) vom 13.08.2025,
2021-26/DS-I(A)0926
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der öffentlichen Auslage Teil 1 – 3 sowie der nichtöffentlichen Auslage Teil 6 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Die eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Dem Abwägungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage Teil 3) wird zugestimmt und als Ergebnis der Prüfung und Abwägung beschlossen.
2. Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Dem mit der Stadt Offenbach am Main abgestimmten Städtebaulichen Vertrag mit der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstraße 71, 63067 Offenbach am Main, in der Fassung vom 23.07.2025 (Auslage Teil 6) wird zugestimmt. Der Magistrat wird beauftragt, diesen Städtebaulichen Vertrag für die Stadt Offenbach am Main abzuschließen.
3. Beschluss über den Plan als Satzung
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 655 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst innerhalb der Gemarkung Offenbach in der Flur 33 das Flurstück 20/26 sowie teilweise die Flurstücke 20/57 und 20/58 und in der Flur 34 die Flurstücke 5/14, 5/16 und 5/17 sowie teilweise die Flurstücke 4/19, 5/18 und 22/7 und wird wie folgt umgrenzt:
- Im Norden: durch die Bundesautobahn 3 (A3)
- Im Osten: durch die Mitte der Dietzenbacher Straße (L3001), Flurstück 20/57, Flur 33
- Im Süden: senkrecht von der Dietzenbacher Straße durch das Flurstück 5/18, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 80 m zur südlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bis zu einer Tiefe von ca. 330 m zur Dietzenbacher Straße
- Im Westen: durch das Flurstück 5/18, 22/7 und 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 160 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 5/14, Flur 34 bzw. in dessen Verlängerung sowie durch das Flurstück 4/19, Flur 34 mit einem Abstand von ca. 18 m parallel zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 22/7, Flur 34 nach Nordosten bis zur A3.
Der Bebauungsplan Nr. 655 wird in der Fassung vom 05.08.2025 (Auslage Teil 1) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
4. Begründung zum Bebauungsplan
Dem Bebauungsplan wird die Begründung inkl. Umweltbericht gem. § 9 Abs. 8 BauGB (Auslage Teil 2) in der Fassung vom 05.08.2025 beigefügt.
Die öffentliche Auslage Teil 1 – 3 sowie die nichtöffentliche Auslage Teil 6 (Städtebaulicher Vertrag) sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
