Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. August 2025

 

 

 

 

 

TOP 12
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe gem. § 100 HGO beim
Produktkonto 01010300.6790000013 – „Sicherheitsmaßnahmen Feste“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-206 (Dez. I, Dez. IV, Amt 13, Amt 32)
vom 16.07.2025, 2021-26/DS-I(A)0908

Änderungsantrag Ausschussvorsitzender HFDB vom 25.08.2025,

2021-26/DS-I(A)0908/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0908, 2021-26/DS-I(A)0908/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Amt 13 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 450.000,00 € gem. § 100 HGO für 2025 bewilligt.

 

2.    Die erste Tranche in Höhe von 155.000 € werden bei dem Produktkonto 01010300.6790000013 – „Sicherheitsmaßnahmen Feste“ zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die weiteren Tranchen bis zu einer Höhe von max. 450.000,00 € sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur
Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.

 

4.    Die Deckung erfolgt in 2025 über das Produktkonto 16020100.7710000120
– „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2025.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0908/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die unter den Ziffern 1 und 3 der Drucksache 2021-26/DS-I(A)0908 genannte Summe für überplanmäßige Ausgaben in Höhe von maximal 380.000,00 € wird auf 450.000 € erhöht.

 

 

2021-26/DS-I(A)0908 (neu)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.      Amt 13 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 450.000,00 € gem. § 100 HGO für 2025 bewilligt.

 

2.     Die erste Tranche in Höhe von 155.000 € werden bei dem Produktkonto 01010300.6790000013 – „Sicherheitsmaßnahmen Feste“ zur Verfügung gestellt.

 

3.     Die weiteren Tranchen bis zu einer Höhe von max. 450.000,00 € sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur
Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.

 

4.     Die Deckung erfolgt in 2025 über das Produktkonto 16020100.7710000120
– „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

 

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2025.

 

2021-26/DS-I(A)0908 (alt)

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.      Amt 13 wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von maximal 380.000,00 € gem. § 100 HGO für 2025 bewilligt.

 

2.     Die erste Tranche in Höhe von 155.000 € werden bei dem Produktkonto 01010300.6790000013 – „Sicherheitsmaßnahmen Feste“ zur Verfügung gestellt.

3.     Die weiteren Tranchen bis zu einer Höhe von max. 380.000,00 € sind vorab mit einer schriftlichen Begründung bei Amt 20 formlos zu beantragen. Nach Freigabe der Mittel durch Herrn Stadtkämmerer Martin Wilhelm, wird die jeweilige Tranche durch Amt 20 zur Verfügung gestellt. Ein zusätzlicher Beschluss zur
Bereitstel­lung der überplanmäßigen Mittel ist nicht notwendig.

4.     Die Deckung erfolgt in 2025 über das Produktkonto 16020100.7710000120
– „Zinsausgaben Kreditmarkt“.

Die Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2025.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.09.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung