Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. August 2025
TOP 13
Abschluss eines Kooperationsvertrags mit Design FRM gGmbH zu
World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 (WDC 2026)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-207 (Dez. I, Amt 49) vom 16.07.2025,
2021-26/DS-I(A)0909
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung des nichtöffentlichen Kooperationsvertrags einstimmig wie folgt:
- Dem in der Anlage beigefügten Kooperationsvertrag mit der Design FRM gGmbH zu World Design Capital Frankfurt RheinMain 2026 (Anlage 1) wird zugestimmt.
- Die erforderlichen städtischen Mittel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stehen jeweils vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 maximal i. H. v. 102.054,00 € im Deckungskreis 0227 auf den Produktkonten 04100100.6910000095, 04100100.6863000095, sowie auf dem Produktkonto 04100100.6863000295 zur Verfügung.
Weitere 90.000,00 € stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2025 auf dem Produktkonto 15010100.7128000080 zur Verfügung.
Die Projekte werden ausschließlich aus bestehenden Haushaltsmitteln sowie zusätzlich eingeworbenen Dritt- bzw. Kooperationsmitteln finanziert.
Die Teilnahme an der World Design Capital 2026 erfolgt im Wesentlichen aus dem allgemeinen Betrieb der Einrichtungen heraus oder in Teilprojekten, die auch unabhängig von der WDC so oder in ähnlicher Weise umgesetzt worden wären. Die notwendigen Mittel zu solchen eventuell zusätzlich eingebrachten Projekten werden aus regulären Haushaltsmitteln zuzüglich speziell hierfür eingeworbenen Drittmitteln umgesetzt.
Die nichtöffentliche Anlage (Kooperationsvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.09.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
