Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0935Ausgegeben am 11.09.2025
Eing. Dat. 11.09.2025
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Brinkstraße 54
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-266 (Dez. I, Amt 80) vom 10.09.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Das zum 31.03.2026 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Brinkstraße 54 = 382 m² wird um 40 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 5.600,12 EUR/Jahr (14,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Begründung:
Das Erbbaurecht an dem Grundstück Brinkstraße 54 läuft am 31.03.2026 ab. Die Erbbauberechtigten haben die Verlängerung des Erbbaurechts beantragt.
Bei dem Erbbaugrundstück handelt es sich um ein reines Wohnhausgrundstück. In städtebaulicher Hinsicht bestehen keine Planungsabsichten für das Grundstück.
Der bisherige Erbbauzins von 1.665,52 EUR/Jahr wird neu festgesetzt auf 5.600,12 EUR/Jahr (14,66 EUR/m² = 4 % von ½ des Grundstückswertes in Höhe von 733,00 EUR/m²).
Unter diesen Voraussetzungen bestehen gegen eine Verlängerung des am 31.03.2026 ablaufenden Erbbaurechts um 40 Jahre keine Bedenken.
Es handelt sich um ein Erbbaurecht mit Kaufklausel. Diese wird im Rahmen der Erbbaurechtsverlängerung gelöscht.
Anlagen:
Plan
Nichtöffentliche Anlage
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
