Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2025
TOP 6
Umsetzung des Startchancen-Programms („Investitionsprogramm Startchancen“
des Bundes)
hier: Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-274 (Dez. IV, Amt 40) vom 10.09.2025,
2021-26/DS-I(A)0938
Ergänzungsantrag SPD, B´90/DIE GRÜNEN und FDP vom 17.09.2025,
2021-26/DS-I(A)0938/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0938, 2021-26/DS-I(A)0938/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach beteiligt sich am „Investitionsprogramm Startchancen“ des Bundes, das Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung unterstützt. Gemäß der am 07.04.2025 veröffentlichten Zuschussvereinbarung „Investitionsprogramm Startchancen“ der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Förderrichtlinie) stehen der Stadt Offenbach für die Umsetzung des Startchancen-Programms insgesamt 19.173.073,71 € zur Verfügung. Davon stellt der Bund der Stadt Offenbach zur Umsetzung des Programms bis 2034 insgesamt 13.421.151,59 € Fördermittel zur Verfügung (Förderquote: 70 Prozent). Damit beträgt der Eigenanteil der Stadt Offenbach über die Programmlaufzeit 5.751.922,12 € (Eigenanteil: 30 Prozent).
2. Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Programmziele eine Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage für die 13 Offenbacher Startchancen-Schulen zu erarbeiten und daraus eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zu erarbeiten. Für die Bestandsaufnahme wird eine Fachplanung beauftragt, die eine auf die Schulgemeinden abgestimmte Planungsgrundlage erstellt. Für die Vergabe der Aufträge an die Fachplanung wird nach der Beschlussfassung ein Vergabeverfahren gestartet.
3. Für das Startchancen-Programm wird im Haushalt 2026 eine neue Investitionsmaßnahme angelegt. Für die Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage wird im Haushaltsjahr 2026 mit einem Finanzbedarf von 300.000,00 € kalkuliert. Dieser Mittelbedarf wird auf der neuen Investitionsmaßnahme per Änderungsmeldung durch Amt 40 eingeplant. Im Anschluss an die Planungsphase werden die restlichen Programmkosten und Fördermittel ab dem Haushaltsjahr 2027 anteilig durch Amt 40 geplant.
4. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus der Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage ergebenen Maßnahmen zu priorisieren und entsprechende Umsetzungsbeschlüsse herbeizuführen. Nach erfolgter Priorisierung und vor Beginn der Umsetzung ist im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften über die geplanten Maßnahmen zu berichten.
Die Anlage (Förderrichtlinie) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0938/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Punkt 4 des Antrags wird wie folgt ergänzt:
[4. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus der Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage ergebenen Maßnahmen zu priorisieren und entsprechende Umsetzungsbeschlüsse herbeizuführen.] Nach erfolgter Priorisierung und vor Beginn der Umsetzung ist im Ausschuss Kultur, Schule, Sport und Städtepartnerschaften über die geplanten Maßnahmen zu berichten.
2021-26/DS-I(A)0938
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
- Die Stadt Offenbach beteiligt sich am „Investitionsprogramm Startchancen“ des Bundes, das Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung unterstützt. Gemäß der am 07.04.2025 veröffentlichten Zuschussvereinbarung „Investitionsprogramm Startchancen“ der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (Förderrichtlinie) stehen der Stadt Offenbach für die Umsetzung des Startchancen-Programms insgesamt 19.173.073,71 € zur Verfügung. Davon stellt der Bund der Stadt Offenbach zur Umsetzung des Programms bis 2034 insgesamt 13.421.151,59 € Fördermittel zur Verfügung (Förderquote: 70 Prozent). Damit beträgt der Eigenanteil der Stadt Offenbach über die Programmlaufzeit 5.751.922,12 € (Eigenanteil: 30 Prozent).
- Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Programmziele eine Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage für die 13 Offenbacher Startchancen-Schulen zu erarbeiten und daraus eine Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen zu erarbeiten. Für die Bestandsaufnahme wird eine Fachplanung beauftragt, die eine auf die Schulgemeinden abgestimmte Planungsgrundlage erstellt. Für die Vergabe der Aufträge an die Fachplanung wird nach der Beschlussfassung ein Vergabeverfahren gestartet.
- Für das Startchancen-Programm wird im Haushalt 2026 eine neue Investitionsmaßnahme angelegt. Für die Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage wird im Haushaltsjahr 2026 mit einem Finanzbedarf von 300.000,00 € kalkuliert. Dieser Mittelbedarf wird auf der neuen Investitionsmaßnahme per Änderungsmeldung durch Amt 40 eingeplant. Im Anschluss an die Planungsphase werden die restlichen Programmkosten und Fördermittel ab dem Haushaltsjahr 2027 anteilig durch Amt 40 geplant.
- Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus der Bestandsaufnahme/Planungsgrundlage ergebenen Maßnahmen zu priorisieren und entsprechende Umsetzungsbeschlüsse herbeizuführen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 30.09.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
