Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2025
TOP 9
Keine Hochzeitstauben in Offenbach
Antrag Ofa vom 06.09.2025, 2021-26/DS-I(A)0929
Änderungsantrag SPD, B´90/DIE GRÜNEN und FDP vom 25.09.2025,
2021-26/DS-I(A)0929/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0929/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat soll prüfen, ob er per Satzung ein Verbot zum Fliegenlassen von weißen Tauben anlässlich der Eheschließung (sogenannte Hochzeitstauben) erlassen kann. Sofern dies zulässig ist, ist ein solches Verbot auf den Weg zu bringen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0929/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat soll prüfen, ob er per Satzung ein Verbot zum Fliegenlassen von weißen Tauben anlässlich der Eheschließung (sogenannte Hochzeitstauben) erlassen kann. Sofern dies zulässig ist, ist ein solches Verbot auf den Weg zu bringen.
2021-26/DS-I(A)0929
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0929/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0929.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Offenbacher Stadtgebiet ist es verboten, "Hochzeitstauben" freizulassen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 30.09.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
