Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 25. September 2025
TOP 14
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Brinkstraße 54
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-266 (Dez. I, Amt 80) vom 10.09.2025,
2021-26/DS-I(A)0935
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das zum 31.03.2026 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Brinkstraße 54 = 382 m² wird um 40 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 5.600,12 EUR/Jahr (14,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 30.09.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
