Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0950Ausgegeben am 22.10.2025
Eing. Dat. 22.10.2025
Tierschutz für Tauben
Antrag Ofa vom 22.10.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge die folgenden acht Teile einzeln beschließen:
- Die Stadt organisiert Informationsveranstaltungen zu der Problematik der Hochzeittauben.
- Das Standesamt informiert mit Flyern und Ansprache die Hochzeitspaare über die Problematik Hochzeitstauben.
- Die Stadt betreibt ein Taubenhaus auf der Station Mitte als Anschauungsmodell für private Betreiber.
- Die Stadt wirbt für Taubenhäuser, die von Privatleuten oder gewerblichen Firmen betrieben werden und unterstützt sie mit Bildungsangeboten und mit Logistik.
- Die Stadt entfernt die Plakate mit der Strafandrohung zum Taubenfüttern.
- Die Stadt klärt darüber auf, wie mit Wildbrütern auf Balkonen umgegangen werden soll: Mieter und Eigentümer sollen wissen, dass sie entweder Eier tauschen oder dafür sorgen müssen, dass keine Tauben auf ihren Balkonen brüten. Sie klärt auch darüber auf, dass die "Entsorgung" von Nestern und Küken, bevor diese flugfähig sind, ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist, falls es doch Küken gibt.
- Die Stadt untersucht alle ihre Immobilien, ob Tauben dort Möglichkeiten gefunden haben, Brutkolonien anzulegen. Sie sensibilisiert dafür auch Immobilieneigentümer in der Stadt, insbesondere auch die Bahn mit dem Hauptbahnhof.
- Die Stadt unterstützt das Stadttaubenprojekt Frankfurt mit Spenden oder mit einer Mitgliedschaft.
Begründung:
Im letzten Jahr hat der Magistrat einen Bericht zu einem Stadttaubenmanagement in Offenbach veröffentlicht, gemäß Beschluss 2021-26/DS-I(A)0539. Der Bericht kommt zusammenfassend zu dem Schluss: „Die Frage, ob die Einführung eines Stadttaubenmanagements sinnvoll sein könnte, kann nicht mit einem klaren „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. Es handelt sich im Ergebnis um eine Kostenfrage, in Bezug auf den Nutzen, den ein Stadttaubenmanagement mit sich bringen kann, wobei zu berücksichtigen ist, dass ein eventuell möglicher, punktueller Erfolg lediglich an bestimmten Hotspots erreichbar wäre.“
Ein stadtweites Taubenmanagement zur Populationsreduzierung sei nicht realistisch.
Das ist nun kein Grund, gar nichts zu unternehmen. Einzelmaßnahmen sind durchaus sinnvoll. Wir beantragen hier eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die nicht viel kosten, die aber private Aktivitäten triggern könnten.
Im Einzelnen:
Zu 1: In der letzten Sitzung ist der Beschluss (2021-26/DS-I(A)0929/1) gefasst worden, dass der Magistrat prüft, ob ein Verbot zum Fliegenlassen weißer Tauben erlassen werden kann. Auch wenn er zu dem Schluss kommen sollte, dass ein Verbot juristisch anfechtbar wäre, könnte man Hochzeitspaare davon abhalten, indem man ihm erklärt, warum es sich beim Fliegenlassen um Tierquälerei handelt.
Zu 2: Die Stadt könnte sich hierbei auf das Tierschutzgesetz berufen. Wir haben einen Vorschlag veröffentlicht, wie ein solches Informationsblatt aussehen könnte, siehe Link in Fußnote 1.
Zu 3: Das Betreiben vieler Taubenhäuser ist aufwendig und wird in dem Magistratsbericht nicht empfohlen. Ein einzelnes Taubenhaus an einer prominenten Stelle könnte allerdings als Anschauungsmodell dienen. Eine solche Stelle könnte auf dem Gebäude der Stadion Mitte gefunden werden. Es gibt auch viele Taubenfreunde, die man einladen könnte, sich dort ehrenamtlich zu engagieren. Die vielen tierschutzfreundlichen Menschen in Offenbach fänden dies interessant und nachahmenswert. Das könnte Initiativen und Privatleute motivieren, dies nachzuahmen.
Zu 4: Begleitend hierzu könnte man zu diesem Thema Bildungsveranstaltungen anbieten. Es gibt genug Fachleute, die sich hierfür ehrenamtlich engagieren würden.
Zu 5: Auf den aufgehängten Schildern gegen Taubenfütterung steht, dass die Strafe 5.000 Euro beträgt. In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt steht jedoch eine Strafandrohung von 500 Euro.
Zu 6: Tauben nisten und brüten oft auf Balkonen. Das trägt zu Vergrößerung der Population bei. Wenn Bewohner nicht verhindern, dass Tauben dort überhaupt brüten, ist eine Abhilfe der Tausch von Eiern. Es kommt leider auch vor, dass Bewohner die Tauben erst brüten lassen, sie dann jedoch rausschmeißen mitsamt flugunfähigen Küken. Dies ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der mit einer Geldbuße belegt werden kann. Hierüber sollte die Stadt aufklären.
Zu 7: Die Stadt sollte auch alle Immobilienbesitzer zu diesem Thema sensibilisieren und auch ihre eigenen Immobilien überprüfen. Brutkolonien finden sich auch im Hauptbahnhof. Hier muss man das Gespräch mit der Bahn suchen.
Zu 8: Das Stadttaubenprojekt Frankfurt e. V. versorgt alle kranken und pflegebedürftigen Tauben, die in Offenbach von der Straße oder von Balkonen und Dachböden geholt werden. Das sind pro Jahr rund 700 Tauben aus Offenbach, und damit etwa 20 Prozent aller Tauben, die das Projekt insgesamt betreut. Der Verein arbeitet also auch für Offenbach. Die Stadt könnte den Verein z. B. damit unterstützen, dass sie Mitglied wird, oder damit, dass sie ihm eine Spende zukommen lässt.
1 https://www.ofa-ev.de/2025/10/13/wie-man-doch-noch-das-fliegenlassen-von-hochzeitstauben-verhindern-kann/
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
