Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0954Ausgegeben am 23.10.2025

Eing. Dat. 23.10.2025

 

 

 

 

 

Waldentwicklungskonzept

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-314 (Dez. I und II, Ämter 80 und 33) vom 22.10.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Dem von der Fa. PGNU erarbeiteten Entwicklungskonzept für den Offenbacher Stadtwald wird als Grundlage für künftige Entscheidungen rund um die Waldbewirtschaftung des Offenbacher Stadtwaldes, beginnend mit dem Waldwirtschaftsplan für 2026, zugestimmt.

 

2.         Die Umsetzung erfolgt durch die Einarbeitung in das Forsteinrichtungswerk (Neuaufstellung 2027) und somit auch in die jährlichen Waldwirtschaftspläne.

 

3.         Das am 02.12.2021 beschlossene Moratorium wird aufgehoben. Die Nichtbewirtschaftung der potentiellen Prozessschutzflächen wird entsprechend des Konzepts umgesetzt. Die vorgeschlagenen Prozessschutzflächen werden stufenweise ausgewiesen und ein Ökokonto wird aufgebaut.

 

4.         In 2026 erfolgen die Ausweisung der Habitatbäume und die Auswahl und Vorbereitung der ersten Prozessschutzflächen zur Einarbeitung in den Waldwirtschaftsplan 2027. Dies beinhaltet auch die Beantragung, Prüfung und Anerkennung des Ökokontos.

 

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Waldwirtschaftsplan 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 02.12.2021 folgenden Zusatz beschlossen:

 

„Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Öko-Punkte durch eine Herausnahme der wirtschaftlichen Nutzung des Waldes oder durch andere naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen im Wald gesammelt werden können. Dabei sind ökologische und umweltrechtliche Aspekte zwingend einzubeziehen. Außerdem darf dabei das Defizit des Waldwirtschaftsplanes im Vergleich zur Mittelfristplanung nicht vergrößert werden. Bis zur Vorlage des Berichts sollen im Wald, außer zum Zwecke der Verkehrssicherung sowie zum notwendigen Erhalt des Bestandes, keine weiteren gesunden Bäume entnommen werden. Weiterhin soll geprüft werden, inwieweit die Gestaltung und Pflege eines naturnahen Waldrandes ebenfalls zur Gewinnung von Öko-Punkten beitragen kann.“

 

Ferner hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 10.12.2020 das „Klimakonzept Offenbach 2035 – Konzept zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung in Offenbach am Main“ beschlossen. Dieses sieht im Handlungsfeld 9 (Biodiversität und Grünflächen) ebenfalls umfangreiche Maßnahmen für eine klima- und artenschutzgerechte Waldbewirtschaftung vor.

 

In ersten Abstimmungsgesprächen zwischen dem Amt für Umwelt und Klima, dem Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften sowie HessenForst wurde schnell deutlich, dass hierfür eine umfassende Bestandserhebung des Stadtwaldes und Entwicklung von möglichen Maßnahmen erforderlich ist und dies personell weder vom Amt für Umwelt und Klima noch HessenForst geleistet werden kann.

 

Aufgrund dessen wurde dann in enger Abstimmung aller Beteiligten ein Leistungsverzeichnis erarbeitet, welches Grundlage war für eine Ausschreibung im Mai 2023 durch die städtische Vergabestelle.

 

Die Fa. PGNU hat hierzu das einzige Angebot abgegeben, der Zuschlag erfolgte Ende Juni 2023. Ursprünglich war vorgesehen, das Konzept bis Ende 2024 zu finalisieren. Durch die sehr hohe Komplexität hat sich die Fertigstellung verschoben. Ein Entwurf wurde der Stadt im April 2025 übergeben und in der Folge eingehend geprüft. Änderungswünsche der Ämter wurden anschließend von der Fa. PGNU eingearbeitet, so dass nun das finale Konzept vorliegt.

 

Das Konzept bietet für die kommenden Jahre umfangreiche Möglichkeiten zur Verbesserung des Waldzustands. Das Konzept ist langfristig angelegt. Es geht darum, den Wald langfristig zu erhalten, zu stärken und klimaresilient zu entwickeln.

 

Das Konzept bietet einen Werkzeugkasten an Möglichkeiten, die verschiedenen Funktionen des Waldes aufeinander abgestimmt zu nutzen. Forstleute weisen immer häufiger darauf hin, dass es inzwischen hauptsächlich um den Walderhalt geht und die Rolle der Holzwirtschaft immer kleiner wird. Die Gewinne, die noch vor 10 Jahren erwirtschaftet wurden, sind zur jetzigen Zeit, in der die Wälder stark geschwächt sind, nicht mehr möglich. Das Ökosystem Wald wird durch die verschiedenen Maßnahmen im Konzept in sich gestärkt und widerstandsfähiger gegenüber Schädlingen und Trockenperioden gemacht. Erholungs- und Naturraum bleiben erhalten, die Stadt kann Ökopunkte für ihre Vorhaben nutzen oder sie ggf. Investoren anbieten.

 

Das Waldkonzept schützt die wertvollsten Flächen des Waldes und bringt Naherholung, Naturschutz und Klimaschutz in Einklang. Des Weiteren zeigt es Flächen auf, auf denen die Holzernte sinnvoll ist - entweder um einen wirtschaftlichen Beitrag zu leisten und/oder um die Fläche sukzessive umzugestalten. Das Moratorium muss aufgehoben werden, damit die Bewirtschaftung, bzw. Umgestaltung der Flächen, die nicht als Prozessschutzflächen entwickelt werden sollen, erfolgen kann.

 

Die Prozessschutzflächen werden in drei Arbeitspaketen eingeteilt und nacheinander bearbeitet. Eine über mehrere Jahre gestaffelte Ausweisung ermöglicht, dass diese nach dem tatsächlichen Bedarf und der wirtschaftlichen Notwendigkeit erfolgen kann. Die Ausweisung bindet außerdem Kapazitäten beim Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, beim Amt für Umwelt und Klima (UNB) sowie bei HessenForst, daher ist eine Aufteilung in Arbeitspakete notwendig.

 

Die Ausweisung der Habitatbäume hat einen hohen ökologischen Nutzen. Alte Bäume, die Lebens- und Brutstätte sind, werden geschützt. Die Kennzeichnung der Bäume kann kurzfristig und mit geringem Aufwand durchgeführt werden.

 

Mit Stv.-Beschluss vom 02.02.2023 wurde der Magistrat beauftragt, eine Bewerbung für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement zu prüfen und zu berichten.

Das beigefügte Konzept geht hierauf in Kapitel 10 ein.

Das Waldkonzept bereitet die Bewerbung auf das Förderprogramm vor. Die Maßnahmen sind auf die Kriterien abgestimmt. Jedoch sind die bereitgestellten Mittel für das Förderprogramm ausgeschöpft, eine Beantragung ist momentan nicht möglich. Wenn weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden oder ein ähnliches Förderprogramm aufgestellt wird, wird ein Förderantrag erarbeitet.

 

In den zahlreichen Gesprächen wurde ferner deutlich, dass die Stadt am Fortbestand der eigenen Forstbetriebswerkstatt festhält, um so den Anforderungen an die städtische Waldbewirtschaftung besser gerecht werden zu können.

 

Da viele Anlagen des Konzepts sehr ins Detail gehen und mehr als Arbeitsgrundlage gedacht sind, werden hier nur der Textteil und eine Übersichtskarte als Anlagen beigefügt.

Anlagen:

Waldentwicklungskonzept (Textteil)

Übersichtskarte

Klimarelevanzprüfung

 

 

Hinweis: Antrag und Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.