Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0956Ausgegeben am 23.10.2025
Eing. Dat. 23.10.2025
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-322 (Dez. III, OE 58) vom 22.10.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 165.221.462 EUR
Aufwendungen 165.221.462 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust 0 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 50.000 EUR
Ausgaben 50.000 EUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
Begründung:
Die Stadt Offenbach hat mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2011 als besondere Einrichtung gem. § 6a Abs. 5 SGB II den Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach errichtet. Die Stadt nimmt in diesem Eigenbetrieb alle ihr obliegenden Aufgaben als kommunaler Träger des SGB II wahr.
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBI. I S.121), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 (WPL 2026) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 in ihrer Sitzung am 17.09.2026 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Der für das fünfzehnte Haushaltsjahr des Eigenbetriebs zu erstellende Wirtschaftsplan enthält alle Ausgaben für passive Leistungen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit sowie für Verwaltungsaufwendungen. Rund 55 Prozent der Ausgaben für passive Leistungen sowie für Bildung und Teilhabe in Höhe von insgesamt 127,15 Mio. Euro (Aufwendungen für einmalige Leistungen, Kosten der Unterkunft, Bildung und Teilhabe, Darlehen, Regelleistung) entfallen auf Leistungen in Trägerschaft des Bundes, rund 45 Prozent auf Leistungen in Trägerschaft der Kommune. Die Leistungen zur Eingliederung in Erwerbsarbeit in Höhe von rund 6,6 Mio. Euro (Leistungen
nach §16a SGB II, Aufwendungen kommunale Arbeitsförderung, Aufwendungen Eingliederungstitel) fallen zu
4,0 Mio. Euro in die Trägerschaft des Bundes, zu 2,6 Mio. Euro in die Trägerschaft der Kommune. Die Aufwendungen für Verwaltung und vom Jobcenter erbrachte Beratungs- und Arbeitsmarktdienstleistungen in Höhe von 23,8 Mio. Euro (Personalaufwand, Aufwendungen Verwaltungsaufwand) im Jahr 2026 werden vom Bund mit 84,8 Prozent und von der Kommune mit 15,2 Prozent finanziert.
Die Erträge für Finanzierung von passiven Leistungen belaufen sich auf
133,15 Mio. Euro im Jahr 2026 (Zuweisungen Stadt für einmalige Leistungen, Kosten der Unterkunft, Bildung und Teilhabe, Darlehen, Regelleistung, Rückforderungen). Ca. 45 Prozent der Transfererträge fließt von Seiten der Stadt Offenbach zu. Die Stadt kann im Jahr 2026 damit rechnen, dass etwa 60 Prozent der Ausgaben für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 51,5 Mio. Euro vom Bund refinanziert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes wird jedoch im Haushalt der Stadt vereinnahmt und deshalb nicht im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs veranschlagt.
Die Erträge für Eingliederungsleistungen belaufen sich auf 14,3 Mio. Euro. Davon fließen 11,7 Mio. Euro von Seiten des Bundes und 2.6 Mio. Euro von Seiten der Kommune zu. Die Erträge für Verwaltungskostenerstattung belaufen sich auf rund 12,5 Mio. Euro.
Der Stellenplan umfasst 186,15 Stellen für Tarifbeschäftigte inklusive 4 neu dargestellter Praktikantenstellen und 51,0 Stellen für Beamte.
Geopolitische Spannungen, kaum Wachstum, große Unsicherheit, das sind die Risiken, die sich auf den Arbeitsmarkt und die Arbeit im Jobcenter auswirken. Dem Wirtschaftsplan liegen die Annahmen einer Besserung der Arbeitsmarktlage erst im 2. Halbjahr 2026 zugrunde mit einem grundsätzlich robusten Arbeitsmarkt, einer geringfügig erhöhten Zahl an Bedarfsgemeinschaften aufgrund des möglichen Zuzugs von Geflüchteten, einer Beibehaltung der Regelsätze auf dem Niveau von 2025 und etwas steigenden Miet- und Energiekosten zugrunde. Bei den Verwaltungsaufwendungen wurden insgesamt 237,15 Stellen (Vollzeitäquivalente) und entsprechende Aufwendungen für Personalkosten, Gebäudemieten, EDV und sonstige Verwaltungskosten zugrunde gelegt.
Anlage:
Wirtschaftsplan MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach 2026
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
