Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.11.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0959Ausgegeben am 23.10.2025
Eing. Dat. 23.10.2025
Bebauungsplan Nr. 642 mit der Bezeichnung „Innenstadt“
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 642 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 642 A „Innenstadt; Teil A“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-327 (Dez. IV, Ämter 60 und 62) vom 22.10.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 642 „Innenstadt“ wird, wie folgt, geändert bzw. ergänzt:
Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, 2 und 3 zwischen Büsing- und Lilipark, Herrnstraße, Mainstraße, d’Orville-Park, Kirchgasse, Schloßstraße, Schloßgrabengasse und Schönen Aussicht im Norden; Schnegelbachweg, Berliner Straße, Großer Biergrund, Ziegelstraße, Schloßstraße, Bieberer Straße, Karlstraße, Bleichstraße sowie Wilhelmstraße im Osten; Bahndamm und Bismarckstraße im Süden sowie Luisenstraße, den Grundstücken der Frankfurter Straße 74-90 sowie 77-95, Luisenstraße, Berliner Straße und Kaiserstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird, wie folgt, umgrenzt:
· Im Norden durch: die nördliche und westliche Grenze des Büsingparks und des Liliparks, die Mitte der Herrnstraße sowie der Mainstraße; eine gedachte Linie als Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze Nr. 9/1 in der Flur 3 sowie die westliche Grenze des d’Orville-Parks; die Mitte der Kirchgasse, die nördliche Flurstücksgrenze Nr. 27/4 (Rudolf-Koch-Schule) in der Flur 3; die Mitte der Schloßstraße, der Schloßgrabengasse und der Schönen Aussicht.
· Im Osten durch: Schönen Aussicht entlang der östlichen und südlichen Flurstücksgrenze Nr. 496/3 in der Flur 2 (Schöne Aussicht 3-7), die östlichen Grenzen der Flurstücke 497, 503/5 und 515/1 in der Flur 2 (Schnegelbachweg) bis zur Berliner Straße; im weiteren Verlauf entlang der Geltungsbereichsgrenzen der Bebauungspläne Nr. 531, 650 A und 650 B bis zur Ecke Berliner Straße / Mathildenstraße / Karlstraße / Bieberer Straße; die Mitte der Karlstraße und der Bleichstraße; die östliche und südliche Flurstücksgrenze Nr. 324/1 in der Flur 2; die Mitte der Wilhelmstraße bis zum Bahndamm
· Im Süden durch: Die nördliche Grenze des Bahndamms zwischen Wilhelmstraße und Groß-Hasenbach-Straße bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 520 in der Flur 1 (Bismarckstraße 112); im weiteren Verlauf entlang der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 514; dann die Mitte der Bismarckstraße folgend bis zur Luisenstraße
· Im Westen durch: die Mitte der Luisenstraße bis zur nördlichen Flurstücksgrenze Nr. 66/3 in der Flur 1 (Luisenstraße 44-52), die nördliche Flurstücksgrenze Nr. 66/2 in der Flur 1 (Ludwigstraße 49-61); die Mitte der Ludwigstraße bis zur nördlichen Flurstücksgrenze Nr. 324/1 in der Flur 3 (Frankfurter Straße 95); die östlichen (teilweise) und nördlichen Flurstücksgrenzen Nrn. 323, 321/3, 320/11, 320/10, 315/1 und 314/1 alle in der Flur 3; die Mitte der Luisenstraße, der Berliner Straße und der Kaiserstraße bis zur nördlichen Grenze des Büsingparks.
Die Umgrenzung des geänderten Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt. Eine vergrößerte Darstellung kann beim
Vermessungsamt der Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach nach vorheriger Terminvereinbarung unter 069-8065-2897 eingesehen werden.
Folgende Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 642 bestehen fort:
· Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Innenstadtbereich
· Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion in der Innenstadt
· Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
Folgende neuen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 642 werden ergänzt:
· Umsetzung der Ziele des Zukunftskonzepts Innenstadt
· Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf Grundlage des Klimakonzepts 2035
2. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 642 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 642A mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 04.09.2025, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Begründung:
Zu 1:
Auszug aus der Begründung zum Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2014:
„Die Innenstadt unterliegt einer stetigen Entwicklung. Gebiete und ihre Charakteristiken verändern sich. Die Übergange zwischen der „Kernstadt“ und angrenzender, mischgenutzter oder durch Wohnbebauung geprägter Bereiche sind teilweise fließend.
Während die Innenstadt im Allgemeinen vorrangig der Unterbringung von Einzelhandelsbetrieben, zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient, sind in den Teil- und Randbereichen der Offenbacher Innenstadt auch Gebiete zu finden, die stark durchmischt sind oder gar vorwiegend dem Wohnen dienen. Um die unterschiedlichen Gebieten in ihrer funktionalen Prägung zu erhalten, zu sichern und zu stärken, soll mit dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss die Art der baulichen Nutzung für die einzelnen Gebiete in und um die Innenstadt von Offenbach festgesetzt werden.
Gleichsam kann durch die funktionale Gliederung die Innenstadt als Standort für Wohnen gestärkt werden.
Zudem soll die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Geltungsbereich des Bebauungsplans gesteuert werden. Der Aufstellungsbeschluss dient demnach der planungsrechtlichen Umsetzung der Ziele und der Umsetzungsstrategie des Vergnügungsstättenkonzepts, das als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde.“
Seit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 642 im Jahr 2014 haben sich sowohl die Zielsetzungen erweitert, als auch der Steuerungsbedarf in der Offenbacher Innenstadt verändert. Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses trägt dem Rechnung. Der Geltungsbereich wird verändert, um beispielsweise weitere öffentliche Grünflächen zu sichern und funktional mit der Innenstadt zusammenhängende Bereiche im Sinne eines Gesamtkonzepts für die Innenstadt mit aufzunehmen bzw. herauszunehmen, um einzelne Bereiche für absehbare Entwicklungen vorzuhalten.
Der Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 642 umfasst sowohl die Innenstadt wie auch innenstadtnahe Bereiche und beinhaltet zum Teil rechtswirksame Bebauungspläne.
Als neue Zielsetzung sollen auch Maßnahmen aus dem im Juni 2020 als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossenen Zukunftskonzept Innenstadt (2016-21/DS-I(A)0792) im vorliegenden Bebauungsplan umgesetzt werden. Dies umfasst neben der Möglichkeit zur Umsetzung innerstädtischen Wohnraums insbesondere die Festsetzung von adäquaten Begrünungsmaßnahmen im baulich verdichteten Zentrum sowohl im öffentlichen Raum als auch auf privaten Flächen.
Weiterhin werden Ziele aus dem Klimakonzept 2035 der Stadt Offenbach (2016-21/DS-I(A)0895) übernommen, welches als zentrale Handlungsfelder im Klimaschutz und der Klimaanpassung u. a. die klimagerechte Stadtentwicklung, Begrünung im öffentlichen Raum und von privaten Flächen, Verbesserung der Luftqualität und die Verbesserung des Schutzes vor Überflutung und Starkregen identifiziert.
Zu 2:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 15.05.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 642 „Innenstadt“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 23.05.2014 in der Offenbach-Post.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnte, wurden frühzeitig unterrichtet und zu einer Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der weiteren benötigten Fachgutachten aufgefordert. Zu diesem Zweck wurden die Behörden zu einem Scoping-Termin eingeladen, der am 20.02.2015 stattgefunden hat.
Die Ergebnisse des Scoping-Termins bildeten die Grundlage für den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 29.02.2016 bis zum 31.03.2016 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 642 „Innenstadt“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen und Begründung öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.02.2016 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 04.04.2016 gebeten.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind keine Anregungen der Öffentlichkeit, 32 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie fünf Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Auswertungsvorschlag sind in der Auslage 4 und 5 aufgeführt.
Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 642A.
Zu 3:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 642 „Innenstadt“ wird aufgrund der Komplexität und Quantität der Verfahren und verschiedenen Rechtsgrundlagen nach Offenlage des Vorentwurfs des Bebauungsplans (Beteiligung nach §§ 3 und 4 jeweils Absatz 1 BauGB) in zwei Teilbereiche untergliedert und im Verfahren separat weitergeführt. Dabei werden die beplanten Bereiche, die bisher allein nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen waren, als Bebauungsplan Nr. 642 A „Innenstadt; Teil A“ bezeichnet.
Der Bebauungsplan Nr. 642 B wird die im Gesamtgeltungsbereich liegenden, qualifizierten rechtswirksamen Bebauungspläne gemäß § 30 BauGB bei Erfordernis in einzelnen Festsetzungen ändern. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 642 B wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 642 A weitergeführt.
Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 642A mit Begründung, Umweltbericht und den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll in Form einer digitalen Veröffentlichung sowie zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Hinweise:
Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Auslage 1), Textliche Festsetzungen (Auslage 2), Begründung und Umweltbericht (Auslage 3), Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 4) sowie Kopien der Stellungnahmen (Auslage 5).
Anlage:
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Antrag, Anlage sowie Auslagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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