Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0960Ausgegeben am 23.10.2025

Eing. Dat. 23.10.2025

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-328 (Dez. IV, Ämter 60 und 62) vom 22.10.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 656 (Auslage 6) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 5) wird zugestimmt.

 

2.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2), in der Fassung vom 30.06.2025, sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Auslage 3), in der Fassung vom 24.03.2025, und die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 4), in der Fassung vom 30.06.2025, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 656 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:

 

-       Im Norden: der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 253/7

-       Im Osten: die Kékuléstraße

-       Im Süden: die Mühlheimer Straße

-       Im Westen: die Kettelerstraße

 

3.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 24.09.2025 (Auslage 8) mit der Xaal Ventures SARL, Boulevard F. W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg. Luxemburg, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.

 

 

Begründung:

 

Im Offenbacher Stadtteil Offenbach Ost soll auf dem Vorhabengrundstück Kettelerstraße 100 / Mühlheimer Straße 164, in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, Flurstück 253/7, ein Rechenzentrum des Vorhabenträgers und Grundstückseigentümers Xaal Ventures SARL entstehen. Das Gelände wird aktuell gewerblich genutzt und soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Standort für ein Rechenzentrum gesichert werden.

 

In einer bereits unterzeichneten Absichtserklärung (Letter of Intent – LOI) zwischen der CloudHQ LLC, deren Projektgesellschaft die Xaal Ventures SARL darstellt, und der Stadt Offenbach vom 20.03.2023 wurden die wesentlichen Anforderungen an das geplante Rechenzentrum wie emissionstechnische Aspekte, Nachhaltigkeitsstandards und Umweltaspekte festgehalten und durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedet.

 

Die Xaal Ventures SARL hat mit Schreiben vom 19.10.2023 den Antrag über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt und die Übernahme der mit dem Bauleitplanverfahren im Zusammenhang stehenden Planungs-, Erschließungs- und Durchführungskosten bestätigt.

 

Die Betriebstätigkeit des Farbenherstellers Akzo Nobel wurde in diesem Jahr aufgegeben und das Grundstück damit zur Entwicklung des Rechenzentrums freigegeben. Das Grundstück liegt momentan im unbeplanten Innenbereich und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. In südlicher und westlicher Richtung schließen sich gewerblich geprägte Gebiete an, während im Osten ein Wohngebiet an das Vorhabengrundstück angrenzt. Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

 

Durch das Vorhaben wird die bestehende Baustruktur unterbrochen bzw. verdichtet. Die geplante Struktur fügt sich nicht gemäß § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Bebauungsstruktur ist nur über ein Bebauungsplanverfahren herstellbar.

 

Unmittelbar an das Plangebiet in östlicher Richtung angrenzend befindet sich Wohnbebauung. Der Bebauungsplan soll auch dazu dienen, mögliche Konflikte zwischen der bestehenden Wohnnutzung und der geplanten Nutzungsintensivierung im Geltungsbereich zu minimieren. Zur Sicherung der vorgenannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Zu 1:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main hat am 30.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“ beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 16.01.2024 in der Offenbach-Post.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnte, wurden frühzeitig unterrichtet und zu einer Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung und der weiteren benötigten Fachgutachten aufgefordert. Zu diesem Zweck wurden die Behörden zu einem Scoping-Termin eingeladen, der am 14.03.2024 in Form einer Videokonferenz stattgefunden hat.

Die Ergebnisse des Scoping-Termins bildeten die Grundlage für den Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 03.09.2024 bis zum 07.10.2024 stattgefunden. Es wurden der Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“ mit Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Fachgutachten im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 10.09.2024 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 29.08.2024 von der frühzeitigen Beteiligung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 07.10.2024 gebeten.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung sind eine Anregung der Öffentlichkeit, 33 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern sowie drei Stellungnahmen von Nachbargemeinden eingegangen. Die Inhalte der einzelnen Stellungnahmen und der jeweilige Auswertungsvorschlag sind in der Auslage 5 und 6 aufgeführt.

Die Auswertung bildet die Grundlage für die weitere Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656.

 

Zu 2:

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 656 mit Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll in Form einer digitalen Veröffentlichung sowie zusätzlich im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Zu 3:

 

Der Durchführungsvertrag enthält alle erforderlichen Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens sowie über Art und Umfang der durchzuführenden (Erschließungs-) Maßnahmen inkl. Übernahme von Kosten und über die Einhaltung von Fristen.

 

Um die negativen Klimaauswirkungen des Vorhabens ausgleichen zu können, enthält der Vertragsentwurf einen Passus zur Kostentragung von klimawirksamen Kompensationsmaßnahmen durch den Vorhabenträger.  

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrags (Auslage 8) wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Durchführungsvertrag kann in einzelnen Punkten noch präzisiert werden und wird vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Hinweise:

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen folgende Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf im Auslageordner aus: Planzeichnung (Auslage 1), Textliche Festsetzungen (Auslage 2), Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), Begründung und Umweltbericht (Auslage 4), Auswertung der Stellungnahmen (Auslage 5), Kopien der Stellungnahmen (Auslage 6), Liste der Gutachten (Auslage 7), einzelne Fachgutachten (Auslage 7A-G) sowie der Durchführungsvertrag in der Fassung vom 24.09.2025 (Auslage 8).

 

Der Durchführungsvertrag (Auslage 8) enthält schützenswerte Sachverhalte und sollte nicht veröffentlicht werden.

Anlage:

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag, die Anlage sowie die öffentlichen Auslagen 1 – 7 werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Auslage 8 erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.