Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.11.2025


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0962Ausgegeben am 23.10.2025

Eing. Dat. 23.10.2025

 

 

 

 

 

Lebendige Zentren Bieber und Bürgel, Umsetzung des Parkraumkonzepts

hier: erweiterter Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-331 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.10.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.       Das im Auftrag der Ämter für Mobilität und für Planen und Bauen erstellte Parkraumkonzept des Büros pb Consult als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. *

 

2.       Der Magistrat wird beauftragt aufzuzeigen, auf welchen Grundstücken im Umfeld der Ortskerne von Bieber und Bürgel Quartiersparkplätze geschaffen werden können. Darzulegen sind die jeweiligen Kapazitäten, mögliche Betriebskonzepte sowie Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten.

 

3.       Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.     umgehend vertiefte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Bürgerplatzes einschließlich der umgrenzenden Straßenabschnitte von Schifferstraße, Offenbacher Straße und Niedergasse unter der Zielsetzung der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich aufzunehmen.

 

b.     zeitnah vertiefende Planungen zur baulichen Umgestaltung der Schöffenstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich aufzunehmen.

 

c.     baldmöglichst sukzessive die Planungen zur Umgestaltung von Pfarrgasse, Alt Bieber und Rathausgasse in verkehrsberuhigte Bereiche aufzunehmen. Sollte sich im Zuge anstehender Kanalbauarbeiten die Umgestaltung der Oberhofstraße als sinnvoll erweisen, wäre diese Einzelmaßnahme demgegenüber zu priorisieren.

 

Mittel- bis langfristig wird eine flächendeckende Umgestaltung aller Straßen, insbesondere der Geschäftsstraßen, in den historischen Ortskernen von Bieber und Bürgel in attraktive Verkehrsräume mit Aufenthaltsqualität angestrebt.

 

4.       Im Zuge der jeweiligen Planungen erfolgt eine objektbezogene Beteiligung der Anwohnenden, Geschäftsleute sowie Bürgerinnen und Bürger.

 

5.       Für die Einzelmaßnahmen sind im Zuge der weiteren Konkretisierung den Stadtverordneten jeweils Projektbeschlüsse vorzulegen.

 

6.       Die Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktsachkonto 09010600. 0951000060 „Aktive Kernbereiche - Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001. Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt über Rückflüsse aus Straßenbeiträgen sowie Städtebaufördermitteln des Landes und des Bundes. Die restliche Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

7.       Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

* Nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 1 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Zu 1 und 2:

Die Erarbeitung eines Verkehrs- und Parkraumkonzepts für die Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ in Bieber und Bürgel wurde als Teilprojekt 12.5 des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts am 09.09.2021 beschlossen. Aufgabenstellung des Konzepts war, Ansätze zur Verringerung der Dominanz des ruhenden Verkehrs in den beiden Ortsteilen aufzuzeigen und damit die bauliche Umgestaltung der Straßen in den Ortskernen vorzubereiten.

 

Das Verkehrs- und Parkraumkonzept des Büros pb Consult wurde unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger (Präsenzveranstaltung am 23.04.2024 und online-Beteiligung vom 23.04. bis 10.05.2024) erarbeitet. Ausgehend von einer Erhebung der Stadt im Jahr 2017 konnte es auch für die Gegenwart nachweisen, dass, je nach Tageszeit, in beiden Ortskernen erheblicher Parkdruck v.a. durch Anwohnende besteht und somit die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen zur evtl. Anordnung von Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung vorliegen. Leider konnten in keinem der untersuchten Gebiete geeignete Grundstücke für Quartiersgaragen identifiziert oder aber quantifiziert werden, welche Entlastungswirkung die vorrangige Nutzung privater Stellplätze und Garagen auf den öffentlichen Raum hätte. In dem Spannungsfeld nimmt das Konzept die Zielkonflikte zwischen Parkraumbedarf, Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums sehr ernst: „Es gilt also einen Kompromiss zu finden, bei dem das aktuelle Ungleichgewicht in der Verteilung des öffentlichen Raumes … reduziert wird“ (S. 27 des Verkehrs- und Parkraumkonzepts).

Durch Ableitung eines gestuften Maßnahmenkatalogs soll die Neuordnung des Parkens und Umgestaltung der Straßen in den Ortskernen schrittweise erfolgen, so die Wahrnehmung erster positiv erlebbarer Teilergebnisse ermöglichen und damit die Akzeptanz folgender Maßnahmen bis zur gesamtheitlichen Veränderungen fördern.

Vorgeschlagen wurde, eine zonierte Parkraumbewirtschaftung mit Teilbereichen für reines Anwohnerparken einzurichten, bevor, typologisch beispielhaft, erste Straßenabschnitte umgestaltet und erlebbar werden. Hinsichtlich der Parkraumbewirtschaftung wurden innovative Ansätze zur Ausgestaltung des Anwohnerparkens aufgezeigt, wie die Kontingentierung der Ausgabe von Parkberechtigungsscheinen und die Fahrzeuggrößen-abhängige Tarifgestaltung, wie sie bereits in anderen deutschen Städten praktiziert werden (S. 29 ff.).

 

Insbesondere in Bürgel wurden aus der Bürgerschaft heraus Zweifel am Konzept der Parkraumbewirtschaftung vorgebracht und erneut Prüfflächen für evtl. Quartiersgaragen benannt. Der Magistrat greift dies auf und führt selbst eine nochmalige Standortsuche für evtl. Quartiersgaragen zur Entlastung des Parkdrucks in den Ortskernen von Bieber und Bürgel durch. Sollten sich Eignungsflächen finden lassen wird zudem skizziert, welches Betriebskonzept verfolgt werden könnte und wie sich die Finanzierung darstellen ließe. Bis zum Vorliegen dieser Vertiefung des Verkehrs- und Parkraumkonzepts von pb Consult werden Überlegungen zur Einführung von Anwohnerparkzonen in Bieber und Bürgel zurückgestellt.

 

Zu 3 bis 5:

Die Umgestaltung des Bürgerplatzes („Dalles“) wurde bereits im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept als vorrangig umzusetzende investive Maßnahme des Städtebauförderungsprogramms verankert. Demgegenüber wurde die Schöffenstraße darin seinerzeit nicht benannt. Deren Priorisierung ergibt sich in der Folge der Anordnung des Regierungspräsidiums auf eine Bürgerbeschwerde hin, die Schöffenstraße sichtbar als verkehrsberuhigten Bereich zu gestalten, um dort Verkehrssicherheit auch für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Das derzeitige Parken dort steht damit im Widerspruch und bedarf der straßenverkehrsrechtlichen Regelung. Dabei erfordert die straßenverkehrsrechtliche Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich, dass der öffentliche Raum in der Regel niveaugleich gestaltet und der dortige Parkraum optisch klar vom Bewegungsraum der gleichberechtigten Fußgänger, Radfahrer und Kfz-Fahrer abgesetzt wird. Dies ist mit reinen Markierungsarbeiten nicht zu gewährleisten.

Die Priorisierung der Straßenumbauten in Bieber erfolgte zwischen den betroffenen Bereichen des Amts 60. Dabei ist noch unklar, ob sich im Zuge geplanter Instandhaltungsarbeiten des ESO in der Oberhofstraße Synergien erzeugen lassen, die innerhalb Biebers ggf. zu einem Vorziehen des Umbaus dieser Straße führen könnte.

Besondere Bedeutung haben für Bieber und Bürgel die Umgestaltungen ihrer Geschäftsstraßen Aschaffenburger / Seligenstädter bzw. Lang und Offenbacher Straße. Aufgrund ihres breiteren Querschnitts bestehen hier, in Abhängigkeit der festzulegenden Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung, größere Gestaltungsspielräume. Darüber kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Vertiefungsstudie über evtl. Quartiersgaragen abgewogen und entschieden werden.

 

Zu 6 und 7:

Die bauliche Umgestaltung der Ortskernstraßen von Bieber und Bürgel wird sich aufgrund der Haushaltslage der Stadt sowie der notwendigen Gewährleistung der Grundstückserschließung vsl. über einen längeren Zeitraum ausdehnen und über die Laufzeit des Städtebauförderungsprogramms Lebendige Zentren hinaus fortsetzen.

Die Refinanzierung von Straßenbaumaßnahmen erfolgt im laufenden Förderprogramm gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) nur nachrangig gegenüber anderen Einnahmequellen und fördert so ausschließlich den kommunalen Anteil der Kosten. Zu vereinnahmende Straßenbeiträge in Höhe von bis zu 75 % der beitragsfähigen Kosten, die gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach entstehen können, wären hierbei vorrangig. Für die unter Ziffer 3 benannten Anwohnerstraßen veranschlagt die RiLiSE standardmäßig eine Förderfähigkeit von max. 25 %. Für den Bürgerplatz ist eine deutlich höhere Förderquote zu erwarten.

Die Finanzierung der Straßen kann erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung und zugehöriger Kostenermittlung konkretisiert werden. Sie wird den Stadtverordneten nach Erörterung mit den Anliegern im Zuge des Projektbeschlusses dargelegt.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Quartiers- und Stadtteilentwicklung.

 

Der Masterplan Offenbach verfolgt das Ziel, einen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen. Mit dem Masterplan wurde ein Instrumentarium geschaffen, das die Zukunft von Offenbach am Main als bedeutendem Wirtschafts- und Wohnstandort in der Metropolregion FrankfurtRheinMain gestaltet. In gleichberechtigter Abwägung der Vielzahl der Belange wurde ein Konsens geschaffen mit der Wirkung, dass die Handlungsstränge der vielfältigen Akteure in der Stadtentwicklung auf gemeinsame Ziele ausgerichtet wurden.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1. Parkraumkonzept

2. Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.