Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0963Ausgegeben am 23.10.2025

Eing. Dat. 23.10.2025

 

 

 

 

 

Absichtserklärung zwischen der ABG und der Stadt Offenbach

hier: Abschluss der Absichtserklärung zwischen der ABG und der Stadt Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-332 (Dez. IV, Ämter 60 und 63) vom 22.10.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der Absichtserklärung zwischen dem Unternehmen ABG FRANKFURT HOLDING Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und der Stadt Offenbach am Main, vertreten durch den Magistrat, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die ABG plant den Kauf der privaten Grundstücksflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 645 mit einer Gesamtfläche von ca. 3,3 ha und strebt die Umsetzung eines gemischt genutzten Quartiers mit dem Schwerpunkt auf Wohnnutzung an. Es besteht der rechtsverbindliche, vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 645 „Strahlenbergerstraße Ost“ mit einem Durchführungsvertrag für die Liegenschaft. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des ehemaligen Vorhabenträgers soll der Verkauf der Grundstücke an die ABG stattfinden, die eine städtebauliche Neusortierung des Projekts vornehmen muss. Aus diesem Grund ist die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 645 notwendig.

 

Im Vorfeld hat die ABG der Stadt Offenbach einen unverbindlichen Planungsvorschlag für die Errichtung eines gemischt genutzten Quartiers auf den

o. g. Flurstücken unterbreitet, verbunden mit der Bitte um Erstellung eines Punktekatalogs mit einer Übersicht über die Anforderungen, die von beiden Seiten an das von der ABG geplante, gemischt genutzte Quartier mit Schwerpunkt Wohnen zu stellen sind.

 

Beide Parteien möchten bei diesem Projekt im Vorfeld gut zusammenarbeiten und dabei möglichst frühzeitig Themen und Diskussionspunkte identifizieren. Beide Parteien sind sich einig, dass die benannten Inhalte nicht abschließend sind und sich im weiteren Verlauf des Projekts noch ändern und erweitern können. Der Letter of Intent (LoI) soll der ABG als Orientierungshilfe für die geplante Investition dienen und die Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie des noch abzuschließenden Durchführungsvertrags im Falle der weiteren Entwicklung des Projekts bei Schaffung von Baurecht bilden. Die Parteien sind sich einig, dass dieser LoI für den Abschluss des beabsichtigten Vertrags rechtlich nicht bindend ist und dass aus diesem LoI keine (Schadens-) Ansprüche entstehen.

 

Der Masterplan Offenbach verfolgt das Ziel, einen strategischen Rahmen für die Stadtentwicklung zu schaffen. Mit dem Masterplan wurde ein Instrumentarium geschaffen, das die Zukunft von Offenbach am Main als bedeutenden Wirtschafts- und Wohnstandort in der Metropolregion FrankfurtRheinMain gestaltet. In gleichberechtigter Abwägung der Vielzahl der Belange wurde ein Konsens mit der Wirkung geschaffen, dass die Handlungsstränge der vielfältigen Akteure in der Stadtentwicklung auf gemeinsame Ziele ausgerichtet wurden.

 

Dieses Projekt ist Bestandteil des im Masterplan 2030 benannten Schlüsselprojekts:

Neupositionierung des Kaiserlei

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf gab.

 

Hinweis:

Der Letter of Intent enthält schützenswerte Sachverhalte. Es wird empfohlen, die Anlage 1 nicht im Ratsinformationssystem zu veröffentlichen und nicht an die Presse weiterzugeben.

 

* redaktionell geändert

Anlagen:

1.     Nichtöffentliche Anlage: Letter of Intent (LoI), Stand 20.10.2025

2.     Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die öffentliche Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.

 

Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.