Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0970Ausgegeben am 06.11.2025

Eing. Dat. 06.11.2025

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-335 (Dez. III, Amt 20) vom 05.11.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.  Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.

 

2.  Das anliegende Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2026 wird beschlossen.

 

3.  Die Haushaltssatzung 2026 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan und der Stellenplan 2026 für das Jahr 2026 festgesetzt.

 

 

Begründung:

 

Nach § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte (Produktbudgets), des Ergebnis- / Finanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 94 Abs. 1 HGO i.V. mit § 1 GemHVO), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 101 HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist gemäß § 92a Abs.1 Ziffer 1 u. 2 HGO aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich in der Ergebnis- bzw. Finanzhaushaushaltsplanung nicht erreicht wird. Im HSK sind die Ursachen für den nicht ausgeglichenen Haushalt zu beschreiben und die dafür notwendigen Maßnahmen und der angestrebte Zeitraum, in dem der Ausgleich des Haushalts erreicht werden soll, enhalten.

 

Im Übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlage:

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026

 

Hinweis: Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) sowie per Cloud zur Verfügung gestellt.