Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0965Ausgegeben am 10.11.2025
Eing. Dat. 06.11.2025
Änderung der Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-337 (Dez. IV, Amt 32) vom 05.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Die Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen, zuletzt geändert mit dem 19.07.2023, wird gemäß der Anlage 1 neu gefasst.
Begründung:
Mit Beschluss Nr. 2021-26/DS-l(A)0859 hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, die „Richtlinien über die Werbung und Wahlsichtwerbung der Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen“
1. unter Ziff. 4. j. dahingehend zu ergänzen, dass Wahlsichtwerbung auf der Berliner Straße neben dem Carl-Carstens-Platz und Max-Willner-Platz auch auf dem Willy-Brandt-Platz untersagt wird;
2. unter Ziff. 7 dahingehend zu ergänzen, dass als Wahlwerbestand neben einem Bistro-Tisch oder einem Lastenrad auch eine Werbetheke zulässig ist und anstatt eines runden Schirmes auch eine Beachflag (Werbefahne) genutzt werden kann.
Diese gewünschten Änderungen sind in den Richtlinien (Anlage 1) umgesetzt.
Unter Ziff. 3 3. „Werbeaktionen und Wahlsichtwerbung innerhalb des Wahlkampfes“ wurde ein zweiter Absatz eingefügt, der die Plakatierung innerhalb des Wahlkampfes für die zur Wahl zugelassenen Parteien, unter Einhaltung der Regelungen der Richtlinie, genehmigungsfrei zulässt. Die Richtlinien sind in ihrem Regelungsgehalt hinsichtlich der Plakatierung abschließend, es bedarf hier keines zusätzlichen Genehmigungsbescheides mehr, da hier keine weiteren Regelungen hinsichtlich Anzahl, Standort etc. mehr getroffen werden müssen. Somit entfällt aus verwaltungsverfahrensrechtlichen Gründen die Grundlage einer Bescheidung.
Ausgenommen hiervon bleiben die Großflächenplakate („Wesselmänner“), da für diese Werbeform nur sehr begrenzt Fläche vorhanden ist und demnach die maximale Anzahl pro Partei einer Begrenzung unterliegt und daher eine Regelung mit Genehmigungsbescheid getroffen werden muss.
Anlagen:
Geänderte Wahlwerberichtlinien
Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
