Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 23
Bebauungsplan Nr. 520 A - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 520 „für das Gebiet zwischen Mauerfeldstraße, Langener Straße, Flurstraße und der Straße
Am Rebstock“ Gemarkung Bieber
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-325 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0957
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Für das Gebiet des Geltungsbereiches (Anlage 1) soll der Bebauungsplan
Nr. 520 geändert werden.
Die geänderte Planung erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 520 A.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung Nr. 520 A gemäß § 9 Abs. 7 BauGB (Baugesetzbuch) umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Bieber, Flur 2, Nr. 932, 930/1, 929/7, 333/1, 933/2 tlw., 334/3, 334/4, 335/1, 335/5, 335/7, 335/8, 336/9, 336/10, 337/5, 338/1, 342/2, 345/3, 343/2, 343/3, 343/4, 343/7, 343/9, 343/10, 343/11, 343/12, 343/13, 344/7, sowie Gemarkung Bieber, Flur 1, Nr. 1017 tlw., Nr. 1018/4 tlw. Er wird wie folgt umgrenzt:
· Im Norden: durch die Mauerfeldstraße
· Im Osten: durch die Langener Straße
· Im Süden: durch die Flurstraße
· Im Westen: durch die Straße Am Rebstock
Die Umgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan
(Anlage1) dargestellt.
Mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 520 sollen in erster Linie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der „Mauerfeldschule“ (Grundstufe der Geschwister-Scholl-Schule) entsprechend des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) geschaffen werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sind:
· Planungsrechtliche Bewältigung der Nutzungsintensivierung auf dem Schulgrundstück „Mauerfeldschule“
· Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen im angrenzenden „Besonderen Wohngebiet“ gem. § 4a BauNVO an die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten sowie Schaffung von Nachverdichtungs-möglichkeiten
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 520A erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 (1) und 4 (1) wird abgesehen.
Die Anlage 1 (Übersichtsplan) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
