Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025

 

 

TOP 24
Schlosspark Rumpenheim – Bewässerung
hier: erweiterter Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-326 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0958

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

1.     Der Erhöhung der Gesamtkosten von ursprünglich 800.000,00 € brutto um 80.000,00 € brutto auf 880.000,00 € brutto einschließlich Planungskosten wird zugestimmt.

Eine Prüfung durch das Revisionsamt ist zum jetzigen Zeitpunkt auf der Basis einer Kostenschätzung der Kostenansätze nach dortiger Rückmeldung nicht möglich. Das Revisionsamt behält sich vor, die gesamten Kosten später im Rahmen der Schlussprüfung abschließend zu prüfen.

 

2.     Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 13010100.0952000460 „Gärtnerische Gestaltung Schlosspark Rumpenheim“, Investitionsnummer 1301010900601203 PN 0037

 

Haushaltsmittel 2025 und früher:                                         863.000,00 €

Haushaltsmittel 2026                                                               17.000,00 €

Gesamt                                                                                      880.000,00 €

 

3.     Die Refinanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Fördermittel aus Bundesprogramm

„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“

(Produktkonto 13010100.3640000060)                              266.722,78 €

Kreditmarktmittel:                                                                    613.277,22 €

Gesamt:                                                                                    880.000,00 €

 

4.    Die jährlich anfallenden Folgekosten in Höhe von 95.588,70 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen. Die im Projektbeschluss aus dem Jahr 2025 benannten Unterhaltungskosten (Pflegeleistung und Unterhaltung) bleiben unverändert.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage (Kostenkontrolltabelle) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.11.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung