Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 25
Bebauungsplan Nr. 642 mit der Bezeichnung „Innenstadt“
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 642
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Billigung des Bebauungsplan-Entwurfs Nr. 642 A
„Innenstadt; Teil A“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-327 (Dez. IV, Ämter 60 und 62) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0959
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der Auslagen einstimmig wie folgt:
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 642 „Innenstadt“ wird, wie folgt, geändert bzw. ergänzt:
Für das Gebiet des Geltungsbereichs in der Gemarkung Offenbach, Flur 1, 2 und 3 zwischen Büsing- und Lilipark, Herrnstraße, Mainstraße, d’Orville-Park, Kirchgasse, Schloßstraße, Schloßgrabengasse und Schönen Aussicht im Norden; Schnegelbachweg, Berliner Straße, Großer Biergrund, Ziegelstraße, Schloßstraße, Bieberer Straße, Karlstraße, Bleichstraße sowie Wilhelmstraße im Osten; Bahndamm und Bismarckstraße im Süden sowie Luisenstraße, den Grundstücken der Frankfurter Straße 74-90 sowie 77-95, Luisenstraße, Berliner Straße und Kaiserstraße im Westen ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird, wie folgt, umgrenzt:
· Im Norden durch: die nördliche und westliche Grenze des Büsingparks und des Liliparks, die Mitte der Herrnstraße sowie der Mainstraße; eine gedachte Linie als Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze Nr. 9/1 in der Flur 3 sowie die westliche Grenze des d’Orville-Parks; die Mitte der Kirchgasse, die nördliche Flurstücksgrenze Nr. 27/4 (Rudolf-Koch-Schule) in der Flur 3; die Mitte der Schloßstraße, der Schloßgrabengasse und der Schönen Aussicht.
· Im Osten durch: Schönen Aussicht entlang der östlichen und südlichen Flurstücksgrenze Nr. 496/3 in der Flur 2 (Schöne Aussicht 3-7), die östlichen Grenzen der Flurstücke 497, 503/5 und 515/1 in der Flur 2 (Schnegelbachweg) bis zur Berliner Straße; im weiteren Verlauf entlang der Geltungsbereichsgrenzen der Bebauungspläne Nr. 531, 650 A und 650 B bis zur Ecke Berliner Straße / Mathildenstraße / Karlstraße / Bieberer Straße; die Mitte der Karlstraße und der Bleichstraße; die östliche und südliche Flurstücksgrenze Nr. 324/1 in der Flur 2; die Mitte der Wilhelmstraße bis zum Bahndamm
· Im Süden durch: Die nördliche Grenze des Bahndamms zwischen Wilhelmstraße und Groß-Hasenbach-Straße bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 520 in der Flur 1 (Bismarckstraße 112); im weiteren Verlauf entlang der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans Nr. 514; dann die Mitte der Bismarckstraße folgend bis zur Luisenstraße
· Im Westen durch: die Mitte der Luisenstraße bis zur nördlichen Flurstücksgrenze Nr. 66/3 in der Flur 1 (Luisenstraße 44-52), die nördliche Flurstücksgrenze Nr. 66/2 in der Flur 1 (Ludwigstraße 49-61); die Mitte der Ludwigstraße bis zur nördlichen Flurstücksgrenze Nr. 324/1 in der Flur 3 (Frankfurter Straße 95); die östlichen (teilweise) und nördlichen Flurstücksgrenzen Nrn. 323, 321/3, 320/11, 320/10, 315/1 und 314/1 alle in der Flur 3; die Mitte der Luisenstraße, der Berliner Straße und der Kaiserstraße bis zur nördlichen Grenze des Büsingparks.
Die Umgrenzung des geänderten Geltungsbereichs ist in beigefügtem Übersichtsplan dargestellt. Eine vergrößerte Darstellung kann beim
Vermessungsamt der Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach nach vorheriger Terminvereinbarung unter 069-8065-2897 eingesehen werden.
Folgende Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 642 bestehen fort:
· Steuerung der Art der baulichen Nutzung im Innenstadtbereich
· Sicherung und Stärkung der Handels- und Dienstleistungsfunktion in der Innenstadt
· Umsetzung von Zielen des Vergnügungsstättenkonzepts
Folgende neuen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 642 werden ergänzt:
- Umsetzung der Ziele des Zukunftskonzepts Innenstadt
- Umsetzung von Begrünungsmaßnahmen auf Grundlage des Klimakonzepts 2035
- Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 642 (Auslage 5) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 4) wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 642A mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2) sowie die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 3), jeweils in der Fassung vom 04.09.2025, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Die Auslagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
