Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 26
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 656 „Datencenter Kettelerstraße“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-328 (Dez. IV, Ämter 60 und 62) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0960
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der öffentlichen Auslagen 1 – 7 sowie der nichtöffentlichen Auslage 8 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 656 (Auslage 6) werden zur Kenntnis genommen. Dem Auswertungsvorschlag zu allen Stellungnahmen (Auslage 5) wird zugestimmt.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 656 mit seinen Bestandteilen (Auslagen 1 und 2), in der Fassung vom 30.06.2025, sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Auslage 3), in der Fassung vom 24.03.2025, und die Begründung mit Umweltbericht (Auslage 4), in der Fassung vom 30.06.2025, werden zum Zweck der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 656 gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt durch:
- Im Norden: der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 253/7
- Im Osten: die Kékuléstraße
- Im Süden: die Mühlheimer Straße
- Im Westen: die Kettelerstraße
3. Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 24.09.2025 (Auslage 8) mit der Xaal Ventures SARL, Boulevard F. W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg. Luxemburg, wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird beauftragt, den Durchführungsvertrag weiter zu verhandeln und vor dem Satzungsbeschluss abschließend die Verbindlichkeit zu erreichen.
Die öffentlichen Auslagen 1 – 7 sowie die nichtöffentliche Auslage 8 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
