Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025

 

 

TOP 27
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
hier: Prüfung des Jahresabschlusses und Entlastung des Magistrats

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-330 (Dez. III, Amt 20) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0961

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2020, bestehend aus Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung, wird wie folgt festgestellt:

    in der Bilanzsumme mit 1.195.629.269,61 €,

    in der Ergebnisrechnung
    im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 34.095.172,67 € und
    im außerordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von -15.988.052,53 €, somit im Jahresergebnis mit einem Überschuss von 18.107.120,14 €,

    in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelüberschuss von 33.327.321,30 €.

 

  1. Die Verwendung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 34.095.172,67 € zur Einstellung in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und die Verwendung des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von -15.988.052,53 € zum Vortrag auf neue Rechung gemäß §§ 23 ff. GemHVO i.V.m. § 106 Abs. 2 HGO wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dem Magistrat wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für die Haushalts- und Kassenführung im Haushaltsjahr 2020 Entlastung erteilt.

 

 

Die Anlagen (Jahresabschluss 2020 und Bericht) sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.11.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung