Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025

 

 

 

TOP 28
Lebendige Zentren Bieber und Bürgel, Umsetzung des Parkraumkonzepts
hier: erweiterter Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-331 (Dez. IV, Amt 60) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0962

Änderungsantrag CDU vom 06.11.2025, 2021-26/DS-I(A)0962/1

 

 

Beschlusslage:

2021-26/DS-I(A)0962

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.     Das im Auftrag der Ämter für Mobilität und für Planen und Bauen erstellte Parkraumkonzept des Büros pb Consult als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. *

 

2.     Der Magistrat wird beauftragt aufzuzeigen, auf welchen Grundstücken im Umfeld der Ortskerne von Bieber und Bürgel Quartiersparkplätze geschaffen werden können. Darzulegen sind die jeweiligen Kapazitäten, mögliche Betriebskonzepte sowie Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten.

 

3.     Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.    umgehend vertiefte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Bürgerplatzes einschließlich der umgrenzenden Straßenabschnitte von Schifferstraße, Offenbacher Straße und Niedergasse unter der Zielsetzung der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich aufzunehmen.

 

b.    zeitnah vertiefende Planungen zur baulichen Umgestaltung der Schöffenstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich aufzunehmen.

 

c.    baldmöglichst sukzessive die Planungen zur Umgestaltung von Pfarrgasse, Alt Bieber und Rathausgasse in verkehrsberuhigte Bereiche aufzunehmen. Sollte sich im Zuge anstehender Kanalbauarbeiten die Umgestaltung der Oberhofstraße als sinnvoll erweisen, wäre diese Einzelmaßnahme demgegenüber zu priorisieren.

 

Mittel- bis langfristig wird eine flächendeckende Umgestaltung aller Straßen, insbesondere der Geschäftsstraßen, in den historischen Ortskernen von Bieber und Bürgel in attraktive Verkehrsräume mit Aufenthaltsqualität angestrebt.

 

4.     Im Zuge der jeweiligen Planungen erfolgt eine objektbezogene Beteiligung der Anwohnenden, Geschäftsleute sowie Bürgerinnen und Bürger.

 

5.     Für die Einzelmaßnahmen sind im Zuge der weiteren Konkretisierung den Stadtverordneten jeweils Projektbeschlüsse vorzulegen.

 

6.     Die Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktsachkonto 09010600.           0951000060 „Aktive Kernbereiche - Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001. Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt über Rückflüsse aus Straßenbeiträgen sowie Städtebaufördermitteln des Landes und des Bundes. Die restliche Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

7.     Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

* Nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 1 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Die Anlage 1 (Parkraumkonzept) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

 

2021-26/DS-I(A)0962/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

2. Der Magistrat wird beauftragt in einem nichtöffentlichen Bericht aufzuzeigen, auf welchen Grundstücken im Bereich der Ortskerne von Bieber und Bürgel Quartiersparkplätze geschaffen werden können. Darzulegen sind die jeweiligen Kapazitäten, mögliche Betriebskonzepte, sowie Kosten und Refinanzierungs-möglichkeiten. Hierbei sind auch und in erster Linie Flächen innerhalb der Strukturen für das unmittelbare Umfeld in geringfügiger Laufweite zu identifizieren. Ebenso bestehende Bereiche zusammenhängender Stellflächen auf privaten Liegenschaften (wie Hinterhöfe) zu möglichen Stellplatzerweiterungen und Ausbaukapazitäten.

 

3. Der Magistrat wird beauftragt, […]

 

c. baldmöglichst sukzessive die Planungen zur Umgestaltung von Pfarrgasse, Alt Bieber und Rathausgasse, sowie der Schifferstraße und dem Engelsgäßchen in verkehrsberuhigte Bereiche aufzunehmen. Sollte sich im Zuge anstehender Kanalbauarbeiten die Umgestaltung der Oberhofstraße als sinnvoll erweisen, wäre diese Einzelmaßnahme demgegenüber zu priorisieren.

Die historischen Ortskerne sollen mittelfristig insgesamt als verkehrsberuhigte Zone umgestaltet werden, um hier der im ISEK formulierten Forderung nach einer Herausstellung dieser Bereiche gerecht zu werden. Die weiteren Planungen des Parkraumkonzepts sollen dieses Ziel von Beginn an berücksichtigen.

 

Für die Ausführungsplanung ist zunächst immer der Fall zu Grunde zu legen, dass das unter der dünnen Asphaltschicht vorhandene historische Kopfsteinpflaster wieder freigelegt und ergänzt wird. Gegebenenfalls können –je nach der vorgefundenen Situation- durchgängige Bereiche, die aus früheren Umbauten keine Pflasterfläche mehr haben, dazu genutzt werden, für Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Fußgänger einfacher zu nutzende Flächen zu schaffen (die aktuellen Gehwege, die im Höhenniveau angepasst werden müssen und/oder die Flächen späterer Kanalsanierungen, auf denen üblicherweise das alte Pflaster nicht wieder verlegt wurde).

 

Eine grundhafte Sanierung der Straße soll gerade nicht von Anfang an Grundlage der Ausführungsplanung sein.

 

 

2021-26/DS-I(A)0962

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.      Das im Auftrag der Ämter für Mobilität und für Planen und Bauen erstellte Parkraumkonzept des Büros pb Consult als Grundlage für durchzuführende Einzelmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. *

 

2.      Der Magistrat wird beauftragt aufzuzeigen, auf welchen Grundstücken im Umfeld der Ortskerne von Bieber und Bürgel Quartiersparkplätze geschaffen werden können. Darzulegen sind die jeweiligen Kapazitäten, mögliche Betriebskonzepte sowie Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten.

 

3.      Der Magistrat wird beauftragt,

 

a.     umgehend vertiefte Planungen zur baulichen Umgestaltung des Bürgerplatzes einschließlich der umgrenzenden Straßenabschnitte von Schifferstraße, Offenbacher Straße und Niedergasse unter der Zielsetzung der Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich aufzunehmen.

 

b.     zeitnah vertiefende Planungen zur baulichen Umgestaltung der Schöffenstraße in einen verkehrsberuhigten Bereich aufzunehmen.

 

c.     baldmöglichst sukzessive die Planungen zur Umgestaltung von Pfarrgasse, Alt Bieber und Rathausgasse in verkehrsberuhigte Bereiche aufzunehmen. Sollte sich im Zuge anstehender Kanalbauarbeiten die Umgestaltung der Oberhofstraße als sinnvoll erweisen, wäre diese Einzelmaßnahme demgegenüber zu priorisieren.

 

Mittel- bis langfristig wird eine flächendeckende Umgestaltung aller Straßen, insbesondere der Geschäftsstraßen, in den historischen Ortskernen von Bieber und Bürgel in attraktive Verkehrsräume mit Aufenthaltsqualität angestrebt.

 

4.      Im Zuge der jeweiligen Planungen erfolgt eine objektbezogene Beteiligung der Anwohnenden, Geschäftsleute sowie Bürgerinnen und Bürger.

 

5.      Für die Einzelmaßnahmen sind im Zuge der weiteren Konkretisierung den Stadtverordneten jeweils Projektbeschlüsse vorzulegen.

 

6.      Die Mittelbereitstellung erfolgt über das Produktsachkonto 09010600.         0951000060 „Aktive Kernbereiche - Ortskerne Bieber und Bürgel“, Investitionsnummer 0901060900602001. Die Refinanzierung der Maßnahmen erfolgt über Rückflüsse aus Straßenbeiträgen sowie Städtebaufördermitteln des Landes und des Bundes. Die restliche Finanzierung erfolgt aus Kreditmarktmitteln.

 

7.      Der Regierungspräsident Darmstadt ist von dem Beschluss in Kenntnis zu setzen.

 

* Nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 1 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.11.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung