Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2026
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 13
Ergänzung der Gefahrenabwehrverordnung zu Lachgas
Antrag Ofa vom 10.10.2025, 2021-26/DS-I(A)0944
Änderungsantrag SPD, B´90/DIE GRÜNEN und FDP vom 05.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0944/1
Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0944/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Dickstoffmonoxid) an Minderjährige dahingehend zu erweitern, dass der Konsum auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen und sonstigen vorrangig für Kinder- und Jugendliche vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt wird.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0944/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Dickstoffmonoxid) an Minderjährige dahingehend zu erweitern, dass der Konsum auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen und sonstigen vorrangig für Kinder- und Jugendliche vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt wird.
2021-26/DS-I(A)0944
Durch Annahme der 2021-26/DS-I(A)0944/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2021-26/DS-I(A)0944.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob die Gefahrenabwehrverordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von „Lachgas“ (Distickstoffmonoxid) an Minderjährige dahingehend erweitert werden kann, dass der Konsum von Lachgas auf Spielplätzen, Ballspielplätzen, Schulhöfen, Grünanlagen, Fußgängerzonen und sonstigen für Kinder- und Jugendlichen vorgesehenen Flächen auch für Erwachsene untersagt wird.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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