Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025

 

 

TOP 20
Antrag der Stadt Offenbach am Main auf Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Hessen „Zukunft Innenstadt. Innenstadtbudget – Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen“
Hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-312 (Dez. I, Amt 80) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0953

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

1.    Der Magistrat der Stadt Offenbach am Main wird beauftragt, für die Zukunftsprojekte Station Mitte, SCAPE°, Offenbach Open sowie für kleinere Maßnahmen im Rahmen des Zukunftskonzepts Innenstadt die Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Hessen „Zukunft Innenstadt. Innenstadtbudget – Experimentieren, ausprobieren, einfach mal machen“ zu beantragen.

 

  1. Gemäß den Anforderungen des Landesförderprogramms „Zukunft Innenstadt“ stellt die Stadt Offenbach bei Aufnahme in das Förderprogramm sicher, dass die kommunalen Eigenmittel für die beantragten Gesamtkosten bereitgestellt werden. Die Gesamtmittel belaufen sich innerhalb der Jahre 2026-2028 auf max. 220.000 €. Bei einer Förderquote von 90% ergeben sich Fördermittel in Höhe von max. 198.000 € und ein Eigenanteil von 10% in Höhe von max. 22.000 €.

 

  1. Der Eigenanteil in Höhe von 22.000 € ist bereits auf den Produktkonten des Deckungskreises 0279 in der Mittelfristplanung 2025 sachkontengerecht veranschlagt. Die Fördermittel in Höhe von maximal 198.000 € sind von Amt 80 im Zuge der Haushaltsplanung 2026 sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig noch zu veranschlagen.

 

  1. Sollte der Förderantrag negativ beschieden werden, sollen die 22.000 € Eigenmittel für andere Projekte der Innenstadt nutzbar sein.

 

 

Die Anlage 1 (Förderantrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 06.11.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung