Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 21
Gestattungsvertrag für die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Fernwärmeanlagen in der Stadt Offenbach am Main
hier: Ablösung Altvertrag und Abschluss eines neuen Gestattungsvertrages zum
01. Januar 2026 zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG (EVO)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-317 (Dez. I und III, Amt 20) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0955
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:
I. Dem als Anlage beigefügten Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) mit Wirkung vom 01. Januar 2026 mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2055 wird zugestimmt. Der beigefügte Gestattungsvertrag ersetzt den Gestattungsvertrag vom 09. März 1981.
II. Herr Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke und Herr Stadtkämmerer Martin Wilhelm werden bevollmächtigt, den Vertrag für die Stadt Offenbach zu unterzeichnen.
Die nichtöffentliche Anlage 1 (Gestattungsvertrag) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
