Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 22
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales
Jobcenter Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-322 (Dez. III, OE 58) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0956
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 165.221.462 EUR
Aufwendungen 165.221.462 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust 0 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 50.000 EUR
Ausgaben 50.000 EUR
2. Kreditermächtigungen
Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.
4. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.
5. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
Die Anlage (Wirtschaftsplan 2026) ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
