Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025

 

 

 

 

 

TOP 22
Eigenbetrieb MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales
Jobcenter Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-322 (Dez. III, OE 58) vom 22.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0956

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit gegen die Stimmen der Fraktion AfD wie folgt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes MainArbeit. Kommunales Jobcenter Offenbach für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                      165.221.462 EUR

Aufwendungen                                                       165.221.462 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                  0          EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                           50.000 EUR

Ausgaben                                                                            50.000 EUR

 

2.    Kreditermächtigungen

 

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.

 

3.    Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.

 

4.    Liquiditätskredite

 

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.

 

5.    Stellenübersicht

 

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2025 ist.

 

6.    Finanzplan

 

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

 

Die Anlage (Wirtschaftsplan 2026) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.11.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung