Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025
TOP 10
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Senefelderstraße 122
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-297 (Dez. I, Amt 80) vom 08.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0941
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:
1. Das zum 31.12.2030 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Senefelderstraße 122 = 259 m² wird um 30 Jahre verlängert.
2. Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 3.382,54 EUR/Jahr (13,06 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.
3. Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.
Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 13.11.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
