Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 06. November 2025

 

 

 

 

 

TOP 11
Verlängerung des Erbbaurechts an dem Grundstück Brinkstraße 72
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-298 (Dez. I, Amt 80) vom 08.10.2025,
2021-26/DS-I(A)0942

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

 

1.         Das zum 30.09.2027 ablaufende Erbbaurecht an dem Grundstück Brinkstraße 72 = 297 m² wird um 30 Jahre verlängert.

 

2.         Der Erbbauzins wird neu festgesetzt auf 4.354,02 EUR/Jahr (14,66 EUR/m²) und bei dem Produktkonto 10010200.5300000180 (Erbbauzinsen) vereinnahmt.

 

3.         Sämtliche Kosten sowie die Grunderwerbsteuer werden von dem Erbbauberechtigten getragen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 13.11.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung