Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0966Ausgegeben am 20.11.2025

Eing. Dat. 20.11.2025

 

 

 

 

 

Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (Pb 05)

hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-358 (Dez. II, Amt 57) vom 19.11.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Kindertagesstätten Offenbach für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

 

1.    Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1 Erfolgsplan

Erträge                                                                                  45.519.920 EUR

(davon: aus dem Erhalt von Betriebskosten-                24.310.000 EUR

zuschüssen gemäß neuem Berechnungsschema)

 

Aufwendungen                                                                   45.741.598 EUR

Jahresüberschuss / Jahresverlust                                      -221.678 EUR

 

1.2 Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)                                          462.000 EUR

Ausgaben                                                                         462.000 EUR

 

2.    Investitionsprogramm

Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.

 

3.    Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.

 

4.    Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Wirtschaftsjahr 2026 nicht festgesetzt.

 

5.    Liquiditätskredite

Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

 

6.    Stellenübersicht

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

7.    Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBI.2025, Nr. 24), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 (WPL 2026) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.

 

Das Betriebsergebnis resultiert aus den oben genannten Aufwendungen und Erträgen. Es ergibt einen Verlust von € 221.678.

 

Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.

 

Das Vorhaben ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 

Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 in ihrer Sitzung am 29.10.2025 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.

Anlage:

Wirtschaftsplan Kindertagesstätten Offenbach 2026

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.