Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.01.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0967Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen (Pb 11)
hier: Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-362 (Dez. III, ESO) vom 19.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1 Erfolgsplan
Erträge 107.186.886 EUR
Aufwendungen 104.671.704 EUR
Jahresüberschuss / Jahresverlust 2.515.182 EUR
1.2 Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) 15.517.653 EUR
Ausgaben 15.517.653 EUR
2. Investitionsprogramm
Das beigefügte Investitionsprogramm 2026 wird beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung wird Kenntnis genommen.
3. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 10.056.142 EUR festgesetzt.
Die zur Finanzierung im Vorjahr vorgesehene aber bisher noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigung gilt gemäß § 115 Abs. 3 HGO i.V.m. § 103 Abs. 3 HGO fort.
4. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.400.000 EUR festgesetzt.
5. Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 EUR festgesetzt.
6. Stellenübersicht
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
7. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2026 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes Hessen in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBI. I, Seite 154), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025, Nr. 24), insbesondere der §§ 15 bis 19 in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 (WPL 2026) einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Betriebskommission hat den vorgelegten Wirtschaftsplan 2026 in ihrer Sitzung am 05.11.2025 dem Magistrat einstimmig zur Weiterleitung an die Stadtverordnetenversammlung empfohlen.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
Anlagen:
- Anlage: Magistratsvorlage
- Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2026 des ESO Eigenbetrieb
- Anlage Tabellenteil: Deckblatt
- Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan (inkl. Spartenplan, Teil 1a & 1b) 2026
- Anlage Tabelle 2: Vermögensplan (Teil Mittelherkunft & Mittelverwendung) 2026
- Anlage Tabelle 3: Investitionsplanung 2026
- Anlage Tabelle 4: Stellenübersicht 2026
- Anlage Tabelle 5: Finanzplan 2025 – 2029 (Teil A & Teil B)
- Anlage Tabelle 6: Liquiditätsplan 2026
- Anlage Tabelle 7: Risikobericht 2026
- Anlage Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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