Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0973Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern
und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 20.11.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main
am folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.06.2024 beschlossen:
Artikel 1
Im § 3 wird folgender Absatz aufgenommen:
Aufwandsentschädigung
(6) Patientenfürsprecher/innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220.- EUR.
Der bisherige Absatz 7 wird ersatzlos gelöscht.
Artikel 2
In-Kraft-Treten:
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2024 in Kraft.
Begründung:
Die am 06.06.2024 beschlossene Änderungssatzung 2021-26/DS-I(A)0699 wird dahingehend berichtigt, dass die betreffenden Absätze korrigiert werden.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
