Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0978Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Projekt „Sanierung der Sportanlage Eichwaldweg“
hier: Absichtserklärung für die Teilnahme am Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Sportstätten“
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-349 (Dez. I und IV, Ämter 52 und 60) vom 19.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach am Main, vertreten durch das Amt für Planen und Bauen sowie Sportamt, beabsichtigt mit dem Projekt „Sanierung der Sportanlage Eichwaldweg“ die Teilnahme am Projektaufruf 2025/2026 im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Ziel ist die Sanierung und Modernisierung sowohl von Sportgebäuden als auch von Sportfreiflächen auf der Sportanlage Eichwaldweg.
Der Einreichung der noch zu erstellenden Projektskizze für das Vorhaben „Sportanlage Eichwaldweg“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen.
2. Sollte die Stadt nach der Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages aufgefordert werden, einen Zuwendungsantrag zu stellen, wird der Antragsstellung durch Amt für Planen und Bauen sowie Sportamt zugestimmt.
Begründung:
Die Stadt Offenbach am Main verzeichnete Ende 2024 über 145.000 Einwohner – ein deutlicher Zuwachs, der sich unmittelbar auf die städtische Infrastruktur auswirkt. Mit der wachsenden Bevölkerung steigen auch die Anforderungen an öffentliche Freiflächen, wohnortnahe Bewegungsangebote und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sport- und Bewegungsförderung sind dabei zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Sie tragen nicht nur zur körperlichen und mentalen Gesunderhaltung bei, sondern fördern auch den sozialen Zusammenhalt und die Integration in einer vielfältigen Stadtgesellschaft.
Bisher hat die wachsende Stadt Offenbach zwar Schulen und Kitas gebaut, aber die Sportinfrastruktur ist nur teilweise gewachsen. An neuen Schulen wurden und werden Sporthallen gebaut. Dennoch sind diese ein knappes Gut, der Bedarf an weiteren Hallenkapazitäten steigt stetig. Auch der Bedarf an Freiluftsportanlagen steigt stetig. Beides ist im Rahmen des regionalen Flächennutzungsplans, des Sportstättenentwicklungsplans und entlang der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Schritt für Schritt abzuarbeiten.
Der Sportstättenentwicklungsplan arbeitet – wie bei anderen Themen in der Stadt auch – maßgeblich auch mit dem Ziel der verdichteten und intensiveren – damit letztlich optimierten – Nutzung vorhandener Flächen.
Eine Maßnahmen ist die so genannte Rochade, die eine erhebliche Ertüchtigung der betroffenen Sportanlagen braucht.
Die Sportanlage Eichwaldweg ist Teil dieser betroffenen Anlagen.
Sie ist eine etablierte Trainings- und Wettkampfstätte für Offenbacher Sportvereine. Die Fläche bietet Entwicklungspotenzial, das im Sinne des Vereinswachstums gezielt ausgeschöpft werden soll.
Die Bestandsgebäude weisen erheblichen Sanierungsbedarf auf – altersbedingt und aufgrund von schadstoffbelasteten Materialien. Die Umkleide- und Sanitärbereiche sind nicht ausreichend dimensioniert und müssen an die tatsächlichen Bedarfe der Vereine angepasst werden. Die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gegeben, und die bestehende Infrastruktur sowie die Erschließung der Anlage sind in einem maroden Zustand.
Geplant ist die Umwandlung des Bereiches der bestehenden Tennisplätze und angrenzender Flächen in ein E-Jugend-Spielfeld sowie die Neustrukturierung des großen Rasenspielfelds, auf dem künftig ein reguläres Rasenspielfeld und ergänzend ein weiteres E-Jugend-Spielfeld Platz finden sollen.
Die geplante Sanierung verfolgt das Ziel, eine moderne, klimaangepasste und sozial inklusive Sportstätte zu schaffen. Sie soll den Anforderungen an Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Resilienz gerecht werden und gleichzeitig die sportliche Infrastruktur für den Vereins-, Schul- und Breitensport zukunftsfähig ausrichten. Damit leistet die Stadt Offenbach einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Die geplanten Maßnahmen umfassen:
· Energetische und bauliche Sanierung von Umkleide-, Funktions- und Sanitärbereichen
· Abbruch und Ersatzneubau nicht erhaltbarer und belasteter Bausubstanz
· Erweiterung und Umbau der Spielfelder
· Verbesserung der Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit gemäß Fördervorgaben
Mit der Bewerbung wird angestrebt, den Sanierungsstau abzubauen und die langfristige Nutzbarkeit der Anlage sicherzustellen. Die Modernisierung stärkt den Vereinssport und leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt im Stadtteil Rosenhöhe.
Das Bundesprogramm fördert regional und überregional bedeutsame, investive Projekte mit hoher energetischer Qualität und Klimaanpassungswirkung. Die Teilnahme eröffnet die Chance, dringend erforderliche Investitionen anteilig durch Bundesmittel zu finanzieren und die Sportstätten zukunftsfähig und vorbildhaft hinsichtlich ihrer Resilienz, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit auszurichten.
Die Projektskizzen sind bis zum 15. Januar 2026 beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einzureichen. Die Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt voraussichtlich bis Ende Februar 2026 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Detaillierte Maßnahmenbeschreibung:
Inhalt dieses Antrags ist die Anmeldung folgender Maßnahmen:
Sportanlage Eichwaldweg: Sanierung und Neubau von Umkleiden und Sanitärbereichen aufgrund von veralterter sowie belasteter Bausubstanz und erhöhtem Raumbedarf. Aufwertung des vorhandenen Großspielfeldes sowie Ergänzung eines E-Junioren-Spielfeldes. Umwandlung maroder, brach liegender Tennisplätze in ein E-Jugend-Spielfeld. Anpassung der Anlage hinsichtlich Barrierefreiheit und Klimarelevanz.
Die Gesamtkosten für die Sanierung der Sportanlage Eichwaldweg belaufen sich nach Grobkostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie mit Stand 22.10.2025 auf 4,78 Mio EUR (Gebäude) + 2,40 Mio EUR (Freianlagen) = 7,18 Mio EUR gesamt.
Förderprogramm
Mit dem Bundesprogramm wird Kommunen eine Förderung von bis zu 45%, Kommunen in Haushaltsnotlage eine 75%ige Förderung in Aussicht gestellt. Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro pro gefördertem Projekt.
Sollte eine positive Auswahlentscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestages erfolgen, wird die Stadt im Frühjahr 2026 einen vollständigen Zuwendungsantrag stellen.
Bislang sind keine weiteren Anträge auf andere Förderprogramme gestellt worden. Im weiteren Projektverlauf wird die Förderwürdigkeit für andere Programme jedoch überprüft, vor allem im Rahmen der Sportförderung und Förderungen für energetische Sanierungen. Die Förderquote für solche Programme ist meist erheblich niedriger.
Das Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Amt 33) wurde bereits in die Vorüberlegungen eingebunden. Eine Stellungnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge der planerischen Konkretisierung eingeholt.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt, da im Rahmen der Anmeldung des Projektes beim Bund ein kommunaler politischer Beschluss zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren erfolgen muss, der spätestens bis zum 15.01.2026 (digital über das online-Förder-Portal) nachgewiesen werden muss.
* redaktionell geändert
Anlagen:
Anlage 1: Skizze Grundriss Sportflächen SA Eichwaldweg
Anlage 2: Skizze Grundriss Gebäude SA Eichwaldweg
Anlage 3: Darstellung des Bestands/Bestandsfotos
Anlage 4: Klimarelevanzprüfung
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
