Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.01.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0979Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Grundstücksverkauf Mühlheimer Straße 384, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-351 (Dez. I, Amt 80) vom 19.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die Stadt Offenbach veräußert an die in der Anlage genannte Käuferin das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 14 Nr. 194 = 1.336 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:
2. Der Kaufpreis beträgt 634.600 EUR (475 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.
3. Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Käuferin getragen.
4. Die Käuferin verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren ein neues Betriebsgebäude zu errichten und entsprechend zu nutzen. Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.
Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Planen und Bauen abzustimmen.
5. Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Käuferin. Für den Fall eines künftigen Abbruchs des bestehenden Gebäudes ist das Grundstück rein gewerblich zu nutzen.
6. Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen. Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.
Begründung:
Die Käuferin ist ein seit langem am Standort Offenbach beheimatetes Unternehmen und Eigentümerin des Nachbargrundstücks Gemarkung Rumpenheim Flur 14 Nr. 157/1. Mit dem Kauf des Grundstücks Gemarkung Rumpenheim Flur 14 Nr. 194 soll nun der bestehende Betrieb vergrößert und erweitert werden, da die derzeitigen Räumlichkeiten nicht mehr den aktuellen betrieblichen Erfordernissen entsprechen. Zudem werden neue Arbeitsplätze geschaffen und energetische Einsparungen durch eine nachhaltige Bauweise realisiert.
Der Flächenbedarf ergibt sich im Wesentlichen aus den besonderen Anforderungen an die Lagerung und Präsentation von Pflanzen.
Die geplante Erweiterung des Neubaus ist für das traditionsreiche Unternehmen essentiell, um den Betrieb wirtschaftlich zukünftig zu gestalten und den Standort langfristig zu sichern.
Der vereinbarte Kaufpreis entspricht einer aktuellen Bodenwertermittlung. Die Käuferin ist mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.
Anlagen:
Lageplan
Klimarelevanzprüfung
Nichtöffentliche Anlage
Hinweis: Der Antrag sowie die öffentlichen Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentliche Anlage erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
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