Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0981Ausgegeben am 20.11.2025

Eing. Dat. 20.11.2025

 

 

 

 

 

Grundstückseinlage GBO, Wiener-Ring 12, 14, 16, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-353 (Dez. I und III, Ämter 80 und 20) vom 19.11.2025

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main legt die Grundstücke Gemarkung Bieber Flur 2 Nr. 778/2 (645 m²), Nr. 778/1 (648 m²), Nr. 779/1 (602 m²) und Nr. 780/5 (368 m²) inklusive der darauf befindlichen baulichen Anlagen zum 01.01.2026 in die Kapitalrücklage der GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach am Main ein. Der bilanzierungsfähige Wert der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ in der Bilanz der Stadt Offenbach am Main erhöht sich infolgedessen entsprechend.

 

Der Wert beträgt:

Flurstück 778/2:                     560.000,00 EUR

Flurstück 778/1:                     420.000,00 EUR

Flurstück 779/1:                     440.000,00 EUR

Flurstück 780/5:                        10.000,00 EUR

Insgesamt:                           1.430.000,00 EUR

 

2.     Die Abwicklung erfolgt als Aktivtausch auf den Produktkonten 10010200.0500000180 und 10010200.0510000080 unter der Investitionsmaßnahme 1001020500801201 „Erwerb von Grundstücken einschließlich Nebenkosten“ und dem Produktkonto 01010700.1120900020 „Sonstige Anteile“. Der Buchwert der Grundstücke geht auf den Produktkonten 10010200.0500000080 und 10010200.0510000080 ab und wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ auf dem Produktkonto 01010700.1120900020 zugeführt.

 

Die Grundstücke Wiener Ring 12-16 inklusive der baulichen Anlagen sind derzeit mit einem Buchwert in Höhe von 805.104,00 Euro in der Anlagenbuchhaltung erfasst. Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkehrswert wird der Finanzanlage „Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach (GBO)“ über das Produktkonto 10010200.5910000180 „Erlös aus Grundstücksverkäufen“ zugeführt.

 

3.     Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der GBO getragen.

 

4.     Für den Fall einer Veräußerung der eingelegten Grundstücke wird der Stadt Offenbach am Main ein dingliches Vorkaufsrecht für alle zukünftigen Verkaufsfälle eingeräumt.

 

 

Begründung:

 

In den 90er Jahren wurden die städtischen Wohngebäude an die GBO übertragen. Die Wohngebäude am Wiener Ring blieben aber im städtischen Eigentum, da es eine Planung bezüglich der Südumgehungsstraße gab, die jedoch mittlerweile nicht weiterverfolgt wird. Die Wohngebäude im Wiener Ring werden zur Zeit von der GBO treuhänderisch verwaltet. Nunmehr besteht das Interesse der GBO, dass das Eigentum auf diese übertragen wird.

 

Aus Kosten- und Effizienzgründen wird daher nun der Übertragung der Wohngebäude in das Eigentum der GBO empfohlen. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand bei der Stadtverwaltung, sondern auch die Buchhaltungskosten und Verwaltungsaufwendungen bei der GBO, bei gleichzeitiger Stärkung des Eigenkapitals der GBO.

 

Seitens des Amtes für Planen und Bauen sowie der Kämmerei bestehen hiergegen keine Bedenken.

 

Für die Bewertung des Verkehrswertes wurde ein Gutachten eingeholt. Die Übertragung erfolgt zu dem gutachterlich festgestellten Wert.

Anlagen:

Lageplan

Klimarelevanzprüfung

 

Hinweis: Der Antrag sowie die Anlagen werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.