Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 15.01.2026
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0987Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans 2020
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Vorentwurf 2025
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-370 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
1. Die in Anlage 1 dieser Vorlage ausgeführten Kommentare, Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2020 werden als Stellungnahme der Stadt Offenbach beschlossen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, zur Vorbereitung der in Anlage 1 aufgezeigten Neuausweisung von gewerblichen Flächen und Sportflächen sowie zur sukzessiven Neuordnung der Freizeiteinrichtungen im Mainvorgelände, Lösungsansätze und Flächenpotenziale für Kleingartenvereinsanlagen im Stadtgebiet Offenbachs aufzuzeigen, sowie ggf. die Aufstellung eines neuen Kleingartenentwicklungskonzeptes zu prüfen.
Begründung:
Regionalplan und Regionaler Flächennutzungsplan setzen den Rahmen der kommunalen städtebaulichen Planung und werden als gemeinsames Planwerk aufgestellt (RPS/RegFNP 2020). Für die Stadt Offenbach als Mitglied des Regionalverbands FrankfurtRheinMain bildet das Planwerk gleichsam die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Flächennutzungsplan) als auch den Rahmen der übergeordneten Landesplanung nach Raumordnungs- und Landesplanungsgesetz (Regionalplan).
Der Planungshorizont des aktuellen Entwurfs des RPS/RegFNP 2020 ist das Jahr 2038.
Nach den vorliegenden Bevölkerungsprognosen wird Offenbach bis zu diesem Zeitpunkt weiter wachsen. Daher sind Flächenpotenziale zu definieren, die ein ausgewogenes Wachstum ermöglichen. Diese Sachverhalte werden in den Fachberichten der Anlage 2 zur Beschlussvorlage näher betrachtet, weswegen an dieser Stelle auf eben diese verwiesen wird.
Zu 1:
Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat in ihrer Sitzung vom 23. September 2016 die Neuaufstellung des RPS/RegFNP 2020 beschlossen. Zwischen Aufstellungsbeschluss und der nun anstehenden frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange erfolgte seitens Regionalverband und Regierungspräsidium Darmstadt unter anderem die Durchführung von Kommunengesprächen (2017, 2019, 2024), die Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes (APK 1.0 2019, APK 2.0 2022) und weiterer Fachgutachten (u.a. Regionales Biotopkonzept, landesweite Klimaanalyse) für die Neuaufstellung des RPS/RegFNP 2020.
Nachdem eine Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung durch Verbandskammer und Regionalversammlung im März 2024 im Vorentwurf nicht erfolgte, wurden zunächst auf dessen Basis erneut informelle Kommunengespräche (Nov. 2024) geführt.
Die RVS hat in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025 den Entwurf gebilligt und beschlossen, die Beteiligung nach Raumordnungsgesetz und Hessischem Landesplanungsgesetz einzuleiten bzw. – gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuchs – die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen (Frühzeitige Beteiligung).
Der Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung ist vom 29. September bis zum 28. November 2025. Stellungnahmen können bis zum 15. Dezember 2025 eingegeben werden.
In Vorbereitung der kommunalen Stellungnahme hat das Amt für Planen und Bauen (Referat für Stadtentwicklung und Wohnbauförderung) zu den Themenbereichen Wohnen, Gewerbe, Gemeinbedarf, Grün- und Freiflächen (inkl. Kleingärten, Sportflächen), Mobilität und Ver- und Entsorgungsinfrastruktur Fachberichte in Abstimmung mit den betroffenen Ämtern erstellt (vgl. Anlage 3). Diese bilden die konsolidierte fachliche Grundlage zur Ableitung der Anregungen und Hinweise für die kommunale Stellungnahme (Anlage 1).
Zu 2:
Durch einige der abgeleiteten Anregungen (vgl. Anlage 1) entstehen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung potenzielle Eingriffe in den Außenbereich. Dadurch würden die dort vorhandenen Nutzungen (u.a. Kleingartenanlagen, landwirtschaftliche Flächen) und Biotopstrukturen tangiert. Gleichzeitig wird durch die Darstellungen von geplanten Flächennutzungen im RPS/RegFNP 2020 noch kein Umsetzungserfordernis ausgelöst. Teilweise stehen bereits heute bestehende Kleingartenanlagen im Konflikt mit umweltrechtlichen Restriktionen (z.B. Hochwasserschutz, Landschaftsschutzgebiet). Vor dem Hintergrund der mit dem Plan verbundenen strategischen Flächenvorbereitung, sowie den (teilweise) planerisch nicht zu lösenden Konfliktlagen (o.g. umweltrechtliche Restriktionen), wird die Erstellung eines Kleingartenentwicklungskonzeptes empfohlen. Ein solches Konzept könnte Lösungsansätze aufzeigen und damit potenziell zur sukzessiven Neuordnung von Kleingartenanlagen beitragen, bevor die Umsetzung von planerischen Eingriffen in diese Bereiche vollzogen wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Aufstellung des RPS/RegFNP 2020 trägt das Amt für Umwelt und Klima berechtige fachliche Positionen vor. Aufgrund der zeitlichen Vorgabe für die Abgabe der kommunalen Stellungnahme konnten nicht alle Hinweise und Anregungen der internen Stellungnahme vom Amt für Umwelt und Klima vom 07.11.25 (vgl. Anlage 3) berücksichtigt werden. Die vorgebrachten fachlichen Positionen sind bis zur zweiten Offenlage abgestimmt durchzuarbeiten und im Rahmen dieses Beteiligungsschrittes in der kommunalen Stellungnahme einzubringen.
Anlagen:
1. Stellungnahme der Stadt Offenbach a. M. zum Vorentwurf des RPS/RegFNP 2020 (inklusive Anlagen 1 - 3)
2. Stadtintern abgestimmte Fachberichte zu den Themen des RPS/ RegFNP 2020 Vorentwurfs (nichtöffentlich)
3. Stellungnahme des Amts für Umwelt und Klima vom 07.11.2025 (nichtöffentlich)
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage 1 werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
Die nichtöffentlichen Anlagen erhalten die Stadtverordneten und Fraktionen per Cloud.
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