Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0989Ausgegeben am 20.11.2025
Eing. Dat. 20.11.2025
Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-373 (Dez. III, Amt 20) vom 19.11.2025
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung den beiliegenden Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Offenbach am Main gemäß § 123a Absatz 4
Satz 1 HGO in öffentlicher Sitzung erörtert.
Begründung:
Gemäß § 123a HGO ist die Gemeinde dazu verpflichtet, jährlich zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
Erstmals für den Beteiligungsbericht 2024 sind verpflichtend auch Angaben über folgende weitere Aufgabenträger in den Beteiligungsbericht aufzunehmen: Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden (Eigenbetriebe), Zweckverbände und Arbeitsgemeinschaften nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, Wasser- und Bodenverbände nach dem Wasserverbandsgesetz, rechtlich selbstständigen örtlichen Stiftungen, die von der Gemeinde errichtet worden sind, von ihr verwaltet werden und in die sie Vermögen eingebracht hat sowie Aufgabenträger, deren finanzielle Grundlage wegen rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Gemeinde gesichert wird.
Gemäß § 123a Absatz 4 Satz 1 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern.
Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen (§ 123a Absatz 4 Satz 2, 3 HGO). Der Bericht kann, nach erfolgter öffentlicher Erörterung, während der üblichen Dienststunden in der Kämmerei eingesehen werden. In einer amtlichen Bekanntmachung in der „Offenbach-Post“ wird auf das Vorliegen des Beteiligungsberichtes und die zur Einsichtnahme vorgesehene Örtlichkeit hingewiesen. Der Bericht wird darüber hinaus im Internet unter www.offenbach.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Die Einbringung der Magistratsvorlage *(in den Magistrat) erfolgt auf dem Wege des Nachtrags, da es noch Abstimmungsbedarf gab. Darüber hinaus ist eine spätere Beschlussfassung nicht möglich, da der Beteiligungsbericht in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025 behandelt werden muss.
* redaktionell geändert
Anlage:
Beteiligungsbericht 2024
Hinweis: Der Antrag sowie die Anlage werden den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
