Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-II(A)0082Ausgegeben am 21.11.2025

Eing. Dat. 20.11.2025

 

 

 

 

Hilfsangebote für Obdachlose intensivieren

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.08.2025,
2021-26/DS-I(A)0913/1

dazu: Magistratsvorlage Nr. 2025-363 (Dez. III und IV, Amt 50 und 32) vom 19.11.2025

 

 

die Stadtverordnetenversammlung hat am 28.08.2025 * unter 2021-26/DS-I(A)0913/1 beschlossen, dass der Magistrat beauftragt wird, zur Gesamtsituation der Obdachlosigkeit in Offenbach im Sozialausschuss zu berichten:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

1. noch in dieser Legislaturperiode einen Bericht zur Gesamtsituation der Obdachlosigkeit in Offenbach im Sozialausschuss vorzulegen, insbesondere mit Blick auf die Innenstadt sowie innerstädtische Standorte, an denen sich obdachlose Menschen seit längerer Zeit aufhalten. Im nichtöffentlichen Teil soll ergänzend auch über konkrete Einzelfälle berichtet werden.

2. von den im Stadtbereich Offenbach tätigen konfessionellen und privaten Hilfsorganisationen sowie weiteren im sozialen und caritativen Bereich engagierten Initiativen Informationen einzuholen zur Lage der obdach- und wohnungslosen Menschen in Offenbach.

Hierbei sollen neben der Situation der Obdachlosigkeit und der Unterbringungsmöglichkeiten insbesondere Fragen der Versorgung mit Lebensmitteln sowie der finanziellen und medizinischen Versorgung, nach Möglichkeit auch die des Bestehens sozialer und familiärer Bindungen und Bezüge, beleuchtet werden. Über die Ergebnisse ist ebenfalls im Sozialausschuss zu berichten.

 

* redaktionell geändert

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

Zu 1:

Die Stadtpolizei erhält regelmäßig Meldungen über Personen, die insbesondere im Innenstadtbereich vor allem durch aggressives Verhalten oder Hilflosigkeit, - häufig verursacht durch starken Alkohol- bzw. Drogenkonsum -, auffallen. Die Stadtpolizei nimmt sich der Angelegenheit dann aus ordnungsrechtlicher Sicht, meist auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) an und stellt in der Regel die Personalien fest. Jedoch lässt sich auch mit einer vorliegenden Meldeadresse nicht beurteilen, ob eine Person obdachlos ist. Ein Großteil der angetroffenen Personen befindet sich allerdings allem Anschein nach auf der Durchreise, weil sie anschließend nicht mehr in Offenbach auffällig werden. Der Stadtpolizei bzw. dem Ordnungsamt ist somit lediglich eine Anzahl von Personen im niedrigen einstelligen Bereich bekannt, die tatsächlich gesichert obdachlos sind.

 

Als einzige bekannte Örtlichkeit, an der sich derzeit verifiziert obdachlose Personen dauerhaft aufhalten, kann nur eine private Fläche im Stadthof genannt werden.

 

Oberstes Ziel der städtischen Ämter ist die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Aus diesem Grund werden, wenn die MainArbeit. Kommunales Jobcenter oder das Sozialamt eine Information über Mietrückstände erhält oder bei Eingang der Mitteilung des Amtsgerichtes über eine Räumungsklage, die betroffenen Personen angeschrieben und eine Beratung angeboten. Die MainArbeit und das Sozialamt prüfen dann, ob durch die Übernahme der Mietrückstände der Wohnraum erhalten werden kann. Dies ist im Jahr 2025 bereits in ca. 500 Fällen erfolgt.

 

Im Sachgebiet Obdachlosenunterbringung, ebenfalls angesiedelt beim Ordnungsamt, wird auf Grundlage des HSOG zur Gefahrenabwehr Obdachlosigkeit verhindert, insofern die jeweiligen Fälle der Behörde bekannt und die Personen nicht ohnehin freiwillig obdachlos sind. Solche Unterbringungsmaßnahmen erfolgen ausschließlich im Akutfall und treten beispielweise auf Grund einer Unbewohnbarkeit der Wohnung durch Brand, Wasserschaden etc. auf. Hinzu kommen Zwangsräumungen, die durch das Amtsgericht per Beschluss von einer Gerichtsvollzieherin bzw. einem Gerichtsvollzieher umgesetzt werden. Hierzu erhält das Ordnungsamt die Räumungsankündigungen an die Räumungsschuldner in Kopie, meist ca. 4 bis 6 Wochen vor dem Räumungstermin. Das Ordnungsamt informiert anschließend hierüber auch das Sozialamt und die MainArbeit, zur Prüfung, ob die von Obdachlosigkeit bedrohten Personen im Leistungsbezug stehen. Die Personen selbst werden vom Ordnungsamt angeschrieben, über die Situation, auch aus rechtlicher Sicht, aufgeklärt, über Beratungsangebote informiert und darauf hingewiesen, dass, falls am Räumungstag keine alternative Unterkunft gegeben ist, das Ordnungsamt die drohende Obdachlosigkeit verhindern wird.

 

Tritt tatsächlich Obdachlosigkeit ein, werden bei einer Vorsprache der betroffenen Personen gemeinsam Lösungen erarbeitet. In vielen Fälle kommen die Personen bei Freunden oder Familie vorrübergehend unter, können selbst eine alternative Unterkunft finanzieren oder werden, im Falle eines Leistungsbezugs an Sozialamt bzw. MainArbeit verwiesen. In wenigen Fällen kommt es somit tatsächlich zu einer Unterbringung durch das Ordnungsamt.

 

Hierzu ist allerdings anzumerken, dass es sich bei einer eventuellen Unterbringung um eine gefahrenabwehrrechtliche und keine soziale Maßnahme handelt. Daher sind die Unterbringungskosten im Anschluss per Bescheid von den untergebrachten Personen (die rein rechtlich als Störer anzusehen sind) zurückzufordern.

 

In diesem Jahr (01.01.2025 bis 31.10.2025) wurden 165 Zwangsräumungen angeordnet, wovon 267 Personen betroffen waren. Das Ordnungsamt musste bei diesen Zwangsräumungen nur in 16 Fällen eine Einweisung mit 17 Personen und insgesamt durchschnittlich drei Einweisungstagen in eine Notunterkunft vornehmen. Die Anzahl der Räumungen war in der Vergangenheit konstant, in 2024 war allerdings ein Rückgang von ca. 25 % zu verzeichnen.

 

Ist die Unterbringung in eine Notunterkunft notwendig, erfolgt diese regelhaft über die Zentrale Vermittlung von Unterkünften des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe. Im Jahr 2024 hatte der Verein 174.057 Übernachtungen in den Notunterkünften, dies entspricht durchschnittlich 473 Personen, welche zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durch städtische Ämter untergebracht wurden. Es werden von den Ämtern intensive Bemühungen unternommen, um die Notunterbringung so gering wie möglich zu halten. Hierzu wird auf den Bericht des Magistrats vom 08.03.2023 - Magistratsvorlage 2023-069 verwiesen. Aber nicht alle Menschen wollen die bestehenden Unterstützungsangebote auch annehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig und gehen von dem Wunsch keine Hilfe anzunehmen über mangelnde Bereitschaft zur Anpassung in bestehende Strukturen, bis hin zu Suchterkrankungen oder psychischen Erkrankungen.

 

Zu 2:

 

In der Stadt Offenbach sind vorrangig der Evangelische Regionalverband für Frankfurt und Offenbach/Diakonie und die Caritas als Träger der freien Wohlfahrtspflege in der Arbeit mit Obdachlosen und Wohnungslosen aktiv. Diese wurden um eine Stellungnahme gebeten.

 

Der Evangelische Regionalverband stellt fest:

 

„Die Obdachlosigkeit in Offenbach erscheint nicht so gravierend im Vergleich zu Frankfurt, da sie nicht auffallend ist. Es gibt einzelne Orte, an denen obdachlose Menschen übernachten und deutlich erkennbar sind; ansonsten bleiben sie zum Schutz vor Übergriffen oder Sanktionen unsichtbar. Konkrete Zahlen lassen sich daher kaum nennen.

 

Im Sommer dieses Jahres konnte der Ev. Regionalverband den Bezug des Neubaus der Gerberstr. 15 feiern. Hier konnte auch mit erheblicher städtischer Unterstützung das Angebot für Wohnungslose Menschen optimiert werden und ein Angebot speziell für Frauen geschaffen werden.“

 

Die Diakonie stellt Ihr Angebot wie folgt dar:

 

„Der Clearingbereich (drei Frauen- und acht Männerplätze) bietet einen geschützten Rahmen für bis zu zehn Übernachtungen mit Begleitung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und individuelle Beratung. Ziel ist ein Clearing-Verfahren: akute Krisen werden professionell betrachtet, nächste Schritte werden in Zusammenarbeit mit Jugend- und Sozialamt geklärt. Beratung erfolgt auch bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche (ALG, Unterhalt, Renten etc.). Das Clearing ist kein reines Übernachtungsangebot.

 

Neben dem Clearingbereich bietet Gerber15 ein Übergangswohnheim (vier Plätze für Frauen, zwanzig Plätze für Männer). Diese Einrichtung ist keine Notunterkunft, sondern richtet sich nach § 67 ff. SGB XII: Hilfe für Menschen in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die sie nicht eigenständig überwinden können. Diese Leistungen sollen soziale Notlagen über normale Risiken (wie z. B. Krankheit oder Einkommensarmut) hinaus bewältigen. Mitwirkungspflichten gelten, Aufenthaltsdauer beträgt maximal zwei Jahre. Finanzierung erfolgt über den LWV.

 

Ein großer Anlaufpunkt ist die Fachberatung von Gerber15. Sie bietet wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten oder in prekären Wohnverhältnissen lebenden Frauen und Männern Beratung und Unterstützung zu vielfältigen Themen an: ob bei der Suche nach einer Unterkunft und Arbeit oder beim Umgang mit Anträgen und Behörden. Wohnungslose ohne eigenes Girokonto können in der Fachberatungsstelle ihr Geld verwalten lassen oder eine Postadresse erhalten, um für Behörden und Arbeitgeber erreichbar zu sein. Im Jahr 2024 waren es 880 Klienten mit 5600 Kontakten. Diese Zahlen zeichnen sich auch für 2025 ab. Im Schnitt haben 200 Personen pro Jahr eine sogenannte kostenlose Postadresse. Diese Personen sind bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen, leben auf der Straße, in Behelfsunterkünften oder können sich nicht am Wohnort anmelden. In abgetrennten Kellerräumen des Hauses ist auch der sogenannte Lisbeth Korb ansässig, eine caritative Initiative der Pfarrgemeinde St. Elisabeth, ähnlich der Tafel. Ehrenamtliche des Lisbeth Korbs verteilen 14-tägig unentgeltlich Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs an bedürftige Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils. Dieses Angebot bleibt auch nach Einzug der Bewohnerinnen und Bewohner bestehen.

 

Der angegliederte Tagesaufenthalt Teestube ist in der Stadt Offenbach für die Personen, die von Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosigkeit betroffen sind, ein Begriff. Er bietet einen Raum zum Ausruhen und zur Befriedigung der elementaren Bedürfnisse wie Wärme, Essen, Trinken. Die Teestube bietet den Menschen kostenlos Tee und Gebäck an. Daneben kann man für kleines Geld (max. 1,50 €) frühstücken und alkoholfreie Getränke (max. 1,00 €) verzehren. Darüber hinaus ist die Teestube für viele Menschen ein Ort der sozialen Teilhabe. Dazu gehört auch der Kleiderladen mit seinem Angebot. 2024 haben 13.406 Personen aus den unterschiedlichsten Gründen die Teestube aufgesucht.“

 

Die Caritas Straßenambulanz führt unter Abgrenzung der Begrifflichkeiten von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit aus, dass die Zahlen im Sozialbericht der Stadt Offenbach zur Wohnungslosigkeit nur die Personen erfassen, die im Leistungsbezug sind. In diesen Fällen liegen gültige Ausweispapiere und ein aufenthaltsrechtlich geregelter Status vor. Hier greifen die bekannten Hilfestrukturen wie Soziale Mieterberatung, Wohnraumberatung und Fallmanagement für Notuntergebrachte und die Angebote der Wohnungslosenhilfe der Diakonie in der Gerberstraße.

 

Die Caritas Straßenambulanz steht mit Menschen ohne Krankenversicherung in Kontakt. Der Versichertenstatus ist häufig ein Indiz für Obdachlosigkeit. Damit einher gehen u.a. Arbeitslosigkeit, Suchterkrankungen und/oder psychische Auffälligkeiten. Isolation und Ausgeschlossensein sind die Folgen von dauerhafter Obdachlosigkeit. Die herkömmlichen familiären und sozialen Bindungen sind zerrüttet. Die Arbeit der Caritas Straßenambulanz definiert sich durch

 

Aufsuchen – regelmäßig Streetwork im gesamten Offenbacher Stadtgebiet, zu Fuß oder mit dem Ambulanzbus.

 

Kontaktaufnahme – durch geduldiges Zuhören die Bedürfnisse verstehen.

 

Pflegen – Verbände wechseln, Medikamente verabreichen, Vitalzeichen kontrollieren, bei der Körperpflege helfen und vieles mehr.

 

Versorgen – z.B. mit Wasser oder Tee, frische Kleidung, Schuhe, Schlafsack.

 

Beraten – im Gespräch mit den Menschen individuelle Perspektiven entwickeln, etwa zur Existenzsicherung und Rückführung in die Krankenversicherung.

 

Befähigen – dazu motivieren, an frühere Erfolge anzuknüpfen und den nächsten Schritt zu wagen.

 

Vermitteln – an weiterführende Hilfen der Caritas oder an unsere Kooperationspartner, etwa die Malteserpraxis für Menschen ohne Krankenversicherung, die Teestube der Diakonie, die Tafel, die Initiative „Essen und Wärme“ und andere.

 

Zur Situation in Offenbach wird aufgeführt, dass es für Obdachlose ohne Rechtsansprüche keine dauerhaft niedrigschwellige Übernachtungsmöglichkeit gibt, darüber hinaus mangelt es an angemessenen niedrigschwelligen psychiatrischen Angeboten.

 

Im Jahr 2024 hat die Straßenambulanz 116 Personen, davon 99 männlich, betreut. Von diesen wurden 78 Personen auf der Straße angetroffen und verfügten über kein Obdach. Mehr als die Hälfte (65) dieser Personen waren EU-Drittstaatsangehörige.

 

Des Weiteren wurde noch die Wohnungssicherungsstelle des Frankfurter Privatinstitut für Psychische Gesundheit – Teilhabe GmbH, welche von der Stadt beauftragt wurde, um eine Einschätzung gebeten. Diese berichtet aus Ihrer praktischen Erfahrung, dass sich Ihre Klienten und Klientinnen häufig kurz vor der Wohnungslosigkeit befinden – etwa, wenn bereits ein Räumungstermin angesetzt ist – oder bereits wohnungslos sind. Dabei unterscheiden wir zwischen Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit, also dem völligen Fehlen eines festen Aufenthaltsortes. Auch Menschen ohne Obdach kommen in die Beratungsstelle.

 

Diese vermitteln wir im Hinblick auf die Unterbringung je nach Zuständigkeit weiter an die Mainarbeit, das Sozialamt oder das Ordnungsamt. „Nach unserem Kenntnisstand ist es bislang nicht vorgekommen, dass jemand gar kein Obdach erhalten hat. Die Notunterbringung scheint in Offenbach unserer Erfahrung nach grundsätzlich zu funktionieren.“

 

Versorgung mit Nahrungsmitteln

 

Für wohnungs- und obdachlose Menschen gibt es in Offenbach neben den oben aufgeführten Angeboten folgende kostenlosen oder sehr günstigen Versorgungen mit Lebensmitteln:

 

Lebensmittelausgabe der Gemeinde St. Marien

 

Ort: Laden neben der Marienkirche, Bieberer Straße 51 / Mathildenplatz

 

• Zeit: Jeden Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr, Nummernvergabe ab 9:00 Uhr

 

• Träger: Gemeinde St. Marien in Kooperation mit der Tafel Offenbach e.V.

 

• Angebot: Lebensmittel, Kleidung, Hygieneartikel, Schlafsäcke etc.

 

Tafel Offenbach e.V.

 

- Montag: Mathildenplatz (St. Marien), 11:00–12:00 Uhr

 

- Mittwoch: Neusalzer Straße 77, 10:00–13:00 Uhr

 

- Donnerstag: Rumpenheimer Straße 108, 10:00–13:00 Uhr

 

- Freitag: Krafftstraße 21, 11:00–14:00 Uhr

 

Medizinische Versorgung

 

Eine weitere wichtige Säule bei der Versorgung von obdachlosen und nichtversicherter Menschen ist das Angebot der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM). Die Malteserpraxis ist die einzige Einrichtung in Stadt und Kreis, die obdachlose und nichtversicherte Menschen umfassend medizinisch versorgt. Sie stellt nicht nur Diagnostik und Behandlung sicher, sondern finanziert auch Medikamente, notwendige Operationen sowie Krankenhausaufenthalte und übernimmt eine vollständige gynäkologische Versorgung für alle Frauen. Sämtliche Leistungen werden von Ehrenamtlichen erbracht und ausschließlich durch Spenden finanziert, was den besonderen Einsatz und die gesellschaftliche Bedeutung dieser Arbeit unterstreicht.

 

• Ort: In Kooperation mit dem Ketteler-Krankenhaus Offenbach

 

• Sprechstunde: Jeden Mittwoch ab 17 Uhr („open end“)

 

• Zielgruppe: Menschen ohne Krankenversicherung, etwa ein Drittel davon obdachlos

 

• Leistungen:

 

- Allgemeinmedizinische Versorgung

 

- Gynäkologische Betreuung

 

- Rezeptausstellung, Krankenhausüberweisungen

 

- Sozialberatung zur Rückführung in ein Versicherungsverhältnis

 

 

Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.