Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0987/1Ausgegeben am 01.12.2025

Eing. Dat. 01.12.2025

 

 

 

 

 

Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen

Flächennutzungsplans 2020

hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Vorentwurf 2025

Änderungsantrag Ofa vom 01.12.2025

 

 

* Nachrichtlich:

hier: Sicherung des Vorranggebiets für besondere Klimafunktionen – Bieber Waldhof-West

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der in der Anlage 1 des Magistratsantrags 2021-26/DS-I(A)0987 aufgeführte Punkt zum Wohnbauflächenpotenzial „Bieber Waldhof-West“ wird geändert.

 

  1. Die Stadt Offenbach gibt gegenüber dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Stellungnahme ab, in der das Gebiet „Bieber Waldhof-West“ weiterhin vollständig als Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt wird.

 

  1. Die Stadt Offenbach spricht sich ausdrücklich gegen eine Bebauung des Gebietes aus und fordert die dauerhafte Freihaltung des Areals von Siedlungsentwicklung.

 

* redaktionell geändert

 

 

Begründung:

 

1. Erhalt einer zentralen klimaökologischen Ausgleichsfläche

Das Gebiet „Bieber Waldhof-West“ besitzt eine herausragende Bedeutung für:

1.      die nächtliche Kaltluftproduktion,

2.      die Durchlüftung des Stadtteils Bieber,

3.      den Ausgleich lokaler Wärmeinseln,

4.      die Frischluftzufuhr für dichte Siedlungsstrukturen im Osten der Stadt.

 

Die Landesweite Klimaanalyse Hessen weist die Fläche als Gebiet mit besonderen klimatischen Funktionen aus.
Daraus folgt fachlich zwingend die Beibehaltung des Schutzstatus als Vorranggebiet.

 

2. Gesundheitliche Belastungssituation in Bieber

Der Stadtteil ist bereits überdurchschnittlich belastet durch:

·         hohe sommerliche Wärmebelastung,

·         dichte Bebauung,

·         geringe Grün- und Erholungsflächen,

·         Verkehrsimmissionen.

·         Eine Bebauung würde die klimatische Situation messbar verschlechtern und steht im Widerspruch zu den kommunalen und regionalen Zielen der Klimafolgenanpassung.

 

3. Klimaanpassung hat Vorrang vor Neuausweisung von Bauflächen

Der Klimawandel führt in Offenbach bereits heute zu:

·         mehr Tropennächten,

·         höheren Tagestemperaturen,

·         belastenden Hitzewellen.

 

Freiräume mit Kaltluftfunktion werden dadurch immer wichtiger.
Die kommunale Verantwortung zur Anpassung an den Klimawandel erfordert die strikte Sicherung von Vorranggebieten.

 

4. Unzureichende städtebauliche Notwendigkeit für Außenentwicklung

Für Bieber-Waldhof bestehen alternative Potenziale zur Wohnraumschaffung:

·         Innenentwicklung,

·         Nachverdichtung,

·         Bestandsaufstockung,

·         Konversions- und Umnutzungsflächen.

 

Eine Inanspruchnahme klimaökologisch besonders sensibler Außenflächen ist daher nicht erforderlich und städtebaulich nicht begründbar.

 

5. Zusammenhängende Grün- und Frischluftstrukturen sichern

Das Gebiet ist wichtiger Bestandteil einer übergeordneten Freiraum- und Klimastruktur zwischen:

·         Bieberer Berg

·         Schneckenberg

·         Mainbogen

·         Amerika- und Lohwald

 

Eine Bebauung würde diese Achse irreversibel beeinträchtigen.

 

6. Bewertung des Klimagutachtens

Auch wenn ein Klimagutachten die grundsätzliche Machbarkeit der Bebauung beschreibt, zeigt es gleichzeitig die:

·         erhebliche Minderung der klimatischen Entlastungsfunktionen,

·         Beeinträchtigung der Kaltluftleitbahnen,

·         Verstärkung von Wärmeinseln.


Im Rahmen der politischen Abwägung ist daher konsequent der Schutz klimarelevanter Freiflächen höher zu gewichten.

 

Schlussfolgerung

Bieber Waldhof-West ist aus fachlichen, gesundheitlichen und klimatischen Gründen dauerhaft von Bebauung freizuhalten.
Die Darstellung als Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen ist die einzig fachlich korrekte und nachhaltige Option.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.