Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.12.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0987/2Ausgegeben am 01.12.2025
Eing. Dat. 01.12.2025
Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen
Flächennutzungsplans 2020
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Vorentwurf 2025
Änderungsantrag Ofa vom 01.12.2025
* Nachrichtlich:
hier: Belastungen in bioklimatischen Belastungsräumen minimieren
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
* redaktionell geändert
Begründung:
1. Abmilderung der Folgen des Klimawandels
In den folgenden Jahren werden die Folgen des Klimawandels immer stärker spürbar werden. Um das Leben in der Stadt weiterhin erträglich zu halten, sind folgende Maßnahmen unumgänglich:
1. Erhaltung und Stärkung lokaler Frischluftschneisen
2. Auflockerung der Stadtteile mit schattigen Grünflächen
3. Entsiegelungen von Flächen
4. Begrünung von Fassaden und Dächern
5. Forcierte Umsetzung des Schwammstadtprinzips
Weitere Verdichtungen würden diesem Ziel diametral entgegen stehen.
2. Gesundheitliche Belastungssituation in den hochverdichteten Stadtteilen
Diese Stadtteile sind bereits überdurchschnittlich belastet durch:
· hohe sommerliche Wärmebelastung,
· dichte Bebauung,
· geringe Grün- und Erholungsflächen,
· Verkehrsimmissionen.
· Eine weitere Bebauung würde die klimatische Situation messbar verschlechtern und steht im Widerspruch zu den kommunalen und regionalen Zielen der Klimafolgenanpassung.
3. Notwendigkeit bioklimatischer Ausgleichsräume
Im Entwurf der Stellungnahme, die zur Abstimmung steht, wird gefordert, dass der Flächenplan „auf die Darstellung bioklimatischer Ausgleichsräume zu verzichten“ soll. Dies wird damit begründet, dass „bei bauleitplanerisch gesteuerten Nachverdichtungen ohnehin regelmäßig Klimagutachten zur konzeptionellen Optimierung der Planung eingeholt werden“. Mindestens im Fall einer geplanten Nachverdichtung im Mathildenviertel ist jedoch kein Klimagutachten eingeholt worden, wie der Investor in der letzten Sitzung des Gestaltungsbeirats bestätigt hat. Die Darstellung bioklimatischer Ausgleichsräume ist daher sinnvoll.
4. Unzureichende städtebauliche Notwendigkeit für Verdichtungen in bereits hochverdichteten Stadtteilen
Im Entwurf der Stellungnahme, die zur Abstimmung steht, heißt es zum Thema Stopp weiterer Verdichtung in den stark betroffenen Stadtteilen: „Dennoch wird sich der prognostizierte weitere Bevölkerungszuwachs aufgrund der begrenzten Außenentwicklungsflächen wiederum v.a. in Nachverdichtungen realisieren müssen.“
Der Ausdruck „prognostizierter weiterer Bevölkerungszuwachs“ muss korrekterweise „gewünschter weiterer Bevölkerungszuwachs“ heißen. Die Stadt hat das Ziel, die Bevölkerung Offenbachs weiter wachsen zu lassen. Offiziell begründet wird dies mit der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, aber die Entwicklungen der letzten Zeit zeigen, dass der neue Wohnraum in der Regel für einen Großteil der Offenbacher Bevölkerung nicht bezahlbar, sondern zu hochpreisig ist. Dahinter steckt auch der Wunsch nach mehr Steuereinnahmen durch Steuerzahler. Dies gefährdet jedoch den sozialen Zusammenhalt und auch die gesunde Mischung von bebauten Flächen und grünem Erholungsraum. Die Stadtgrenzen lassen sich nicht verschieben, daher sollte stattdessen darüber nachgedacht werden, wo das Limit für einen weiteren Bevölkerungszuwachs und damit weiterer Bebauung steht.
Schlussfolgerung
Die Stadt möchte den Flächennutzungsplan in allen Punkten geändert haben, die gegen ihre Bebauungs- und Verdichtungspläne sprechen. Sollte dem stattgegeben werden, ist die Funktion des Klimaschutzes dahin.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
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