Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0994Ausgegeben am 03.12.2025

Eing. Dat. 03.12.2025

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Verwendung der Mittel aus dem LuKIFG

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 03.12.2025

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Zur Nutzung der zusätzlichen Investitionsmittel aus dem LuKiFG werden folgende Projekte aufgenommen:

 

a.    Unterstützung der GBO für den Ankauf von Belegungsrechten für geförderte Wohnungen im Kaiserleiviertel

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2027: 10.000.000 €

 

b.    Für die Station Mitte wird ein Investitionszuschuss bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 4.000.000 €

 

c.    Für die Erweiterung und Umgestaltung des Waldzoos wird ein städtischer Beitrag bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 500.000 €

 

d.    Für die Sportanlage Frankenstraße wird ein Investitionsansatz zur Ertüchtigung der Sportflächen für zusätzliche Sportarten sowie zur Schaffung zusätzlicher Flächen für Gebäude und Infrastruktur bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 1.500.000 €

 

e.    Für investive Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz wird ein Investitionsansatz bereitgestellt.

 

Ansatz: 1.000.000 €

 

f.     Für den barrierefreien Umbau des Jugendzentrums Nordend, einschließlich grundhafter Sanierung und barrierefreiem Umbau der Sanitäranlagen, wird ein Investitionsansatz für erste Planungen und Maßnahmen bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 400.000 €

 

g.    Für die Modernisierung und Rundumerneuerung öffentlicher Toilettenanlagen im Stadtgebiet wird ein Investitionsansatz bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr: 600.000 €

 

h.    Für die Digitalisierung und modernes Lernen an Schulen wird ein Investitionsbetrag bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 1.250.000 €

 

i.      Für die neue Stadtbibliothek in der Station Mitte wird ein zusätzlicher Investitionsbetrag für die Anschaffung einer automatischen Mediensortieranlage bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2027: 500.000 €

 

j.      Für die Stadtpolizei wird ein Investitionsbetrag zur Beschaffung von Einsatzfahrzeugen sowie notwendiger Schutzausrüstung bereitgestellt.

 

Ansatz im Haushaltsjahr 2026: 250.000 €

 

2.    Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der investiven Verwendung. Der Magistrat wird daher beauftragt, die investive Auswirkung jeder einzelnen Maßnahme vor Beauftragung detailliert zu prüfen. Die investive Nutzung der Mittel muss zwingend gegeben sein, um eine der zentralen Fördervoraussetzung des LuKIFG zu erfüllen.

 

3.    Die Einzahlungen aus dem LuKIFG werden zunächst pauschal über eine neu anzulegende Investitionsmaßnahme eingeplant. Damit können die o.a. Maßnahmen Zahlungsneutral in das Investitionsprogramm 2026ff aufgenommen werden.

 

4.    Der Magistrat wird beauftragt, eine Schlüsselung auf die konkrete förderfähige Maßnahme im Laufe 2026 bzw. zum Haushalt 2027, in jedem Fall sobald u.a. Förderrichtlinie bekannt sind (s. auch Ausführungen oben), vorzunehmen.

 

 

Begründung:

 

Durch das Länder-und-Kommunal-Infrakstrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) stellt der Bund den Ländern und Kommunen Haushaltsmittel in Höhe von 100 Mrd. € beginnend mit dem 01.01.2025 bis zum 31.12.2036 (Bewilligungszeitraum) zur Verfügung, um einerseits einen Beitrag zu leisten, dass unzureichend Maß an Investitionen in die öffentliche Infrastruktur zu verringern und anderseits eine Basis für ein wirtschaftliches Wachstum zu schaffen.

 

Für die Stadt Offenbach am Main bedeutet dies erstmalig mit Beginn des Jahres 2025 Investitionszuwendungen in Höhe von rund 10 Mio. € pro Jahr bis 2036.

 

Sowohl die konkrete Höhe des kommunalindividuellen Förderkontingents, als auch die Förderrichtlinie befinden sich in finaler Abstimmung auf Landesebene. Gleichwohl ist Ziel des Beschlusses, die bis dato nicht geplanten Förderungen und die sich daraus ergebenden Spielräume zu nutzen und schnell in die Umsetzung zu kommen, weshalb zusätzliche Maßnahmen im IPRO 2026 ff. aufgenommen werden.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.