Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2021 - 2026


2021-26/DS-I(A)0995Ausgegeben am 03.12.2025

Eing. Dat. 03.12.2025

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag

Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen (Pb 12)

Antrag CDU und Freie Wähler vom 03.12.2025

 

 

Es wird beantragt,

 

die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

die unter dem Produktkonto 12010100.6165000160 „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ vorgesehenen Mittel für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe insgesamt 6.000.000 € in den Haushalt einzustellen.

 

 

Begründung:

Die vorgesehene Pauschale für „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ wurde in vergangenen Haushaltsjahren zunächst von 1,5 auf 1,1 Mio. € gekürzt, zwischenzeitlich wieder erhöht, wieder gekürzt und zum Haushaltsjahr 2026 auf 2,5 Mio. erhöht. Erwartungsgemäß reicht aber auch dies nicht aus, um unsere Straßen und Wege in Offenbach auch nur annähernd in einen angemessenen Zustand zu versetzen. Wie eine Anfrage ergab, besteht nach einer extern veranlassten Zustandserfassung allein ein kurzfristiger Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 68 Mio. €, um die Offenbacher Straßen und Wege in einen guten Zustand zu versetzen. Der mittelfristige Erhaltungsbedarf liegt bei 30 Mio. €.  Um dem auch nur annähernd gerecht zu werden, auch dies ergibt sich aus der Anfrage, müsste das Verkehrsflächenerhaltungsbudget auf 2 Mio. jährlich angehoben und ein Finanzierungsanschub von zusätzlich 4 Mio. € alle 4 Jahre zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2015 waren 62 % der Verkehrsflächen in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Dies konnte durch erhebliche Mittel (insgesamt über 14 Mio. €) in den Jahren 2018 bis 2021 verbessert werden. Das Gegenteil ist aber seit 2022 der Fall. Wenn die Mittel unter dem Produktkonto „Allgemeine Straßensanierungsmaßnahmen“ nicht deutlich erhöht werden, wird sich der Zustand des Offenbacher Straßen- und Wegenetzes weiter verschlechtern, was letztlich mit grundhaften Sanierungen einhergehen würde, an denen die Bürgerinnen und Bürger mit Anliegerbeiträgen zu beteiligen wären. Dies gilt es zu verhindern. Die Erhöhung soll entsprechend der Anforderung des ESO in Höhe von mindestens 2 Mio.€ jährlich vorgesehen werden. Der Erforderlichkeit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 4 Mio. € wird mit dem Antrag entsprochen. Die Mittel sind daher für das Haushaltsjahr um 3,5 Mio. € auf insgesamt 6 Mio. € zu erhöhen.

Die Mittel für die beantragte Erhöhung der Allgemeinen Straßensanierungspauschale stehen dafür aus der Soforthilfe des Landes in Höhe von 8,2 Mio. € zur Verfügung, die ohne jede Zweckbindung – anders als bei dem Investitionsprogramm des Bundes -  frei zur Verfügung stehen.

 

Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.