Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-I(A)0984/1Ausgegeben am 04.12.2025
Eing. Dat. 04.12.2025
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main
Ergänzungsantrag Die Linke vom 04.12.2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Neben der Ausgabe von opto-elektronischen Ausgabe von QR-Codes per Bescheid werden auf Wunsch weiterhin Hundesteuermarken ausgegeben, die mit dem Aufdruck des QR-Codes versehen sind. § 10 der Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird wie folgt ergänzt:
§ 10 Hundesteuermarken
(1) Jedem Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Offenbach am Main angezeigt wurde, wird eine Hundesteuernummer zugewiesen. Auf Wunsch werden außerdem Hundesteuermarken ausgegeben.
(2) Die Hundesteuermarken werden in Form eines QR-Codes auf den Steuerbescheid angedruckt und übersandt. Auf Wunsch werden ergänzend jederzeit ohne weitere Kosten physische Hundesteuermarken mit Aufdruck des QR-Codes nachgereicht. Dieser QR-Code gilt so lange, bis er durch einen neuen QR-Code ersetzt wird oder das Ende der Hundehaltung angezeigt wird.
(Rest bleibt gleich)
Begründung:
Die Digitalisierung von amtlichen Vorgängen ist grundsätzlich begrüßenswert. Trotzdem muss es weiter möglich sein, sie auch analog zu erledigen. Die zunehmende Verlagerung von Vorgängen in die digitale Welt stellt für viele Menschen eine Hürde dar. Das betrifft zum Beispiel ältere Menschen, aber auch andere Personen, die sich bewusst gegen digitale Möglichkeiten entscheiden.
Die antragstellende Fraktion ist der Meinung, dass die Ausgabe von Hundesteuermarken grundsätzlich weiter möglich sein muss.
Hinweis: Der Antrag wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
