Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2021 - 2026
2021-26/DS-II(A)0083Ausgegeben am 08.12.2025
Eing. Dat. 04.12.2025
Prüfung der Einführung der „Grundsteuer C“ in Offenbach
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2024,
2021-26/DS-I(A)0790
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2025-387 (Dez. III, Amt 20) vom 03.12.2025
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 05.12.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der Magistrat wird beauftragt, die Einführung einer „Grundsteuer C“ auf baureife Grundstücke in Offenbach zu prüfen.
Berichtet werden soll u.a. über die Anzahl möglicher Grundstücke die von der Erhebung der Grundsteuer C betroffen wären und die möglichen resultierenden jährlichen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer C.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Nach Feststellung der Ämter 60 (Amt für Planen und Bauen) und 62 (Vermessungsamt) würden derzeit 124 Grundstücke die Voraussetzungen für die Grundsteuer C erfüllen. Derzeit entfällt auf diese 124 Grundstücke bei einem Hebesatz von 1.230% eine Grundsteuer B in Höhe von 42.750,13 € pro Jahr. Bei einem angedachten Hebesatz für die Grundsteuer C in Höhe des dreifachen Hebesatzes der Grundsteuer B (= 3.690%) würde es zu einer Grundsteuerlast für diese Grundstücke in Höhe von insgesamt 128.250,38 € kommen, im Ergebnis also ein jährlicher Mehrertrag für die Stadt Offenbach am Main in Höhe von 85.500,25 €.
Die Festsetzung einer Grundsteuer C ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da die Voraussetzungen für die Festsetzung der Grundsteuer C für jedes Jahr seitens der Ämter 60 und 62 erneut zu prüfen sind. Die betreffenden Grundstücke sind jährlich zu ermitteln, in einer Karte einzutragen und zu veröffentlichen (§ 13 Abs. 5 HGrStG). Vermutlich würden auch nicht alle Grundstücke einer Prüfung standhalten, so dass sich die Summe noch mal reduzieren würde.
Die Festsetzung einer Grundsteuer C liegt im Zuständigkeitsbereich des Amts 20 (Kämmerei, Kasse und Steuern). Hier wäre aufgrund des hohen Hebesatzes in jedem Jahr mit einer hohen Anzahl von Widersprüchen zu rechnen, die zusätzlich bearbeitet werden müssten.
Bislang hat noch keine hessische Kommune die Grundsteuer C eingeführt, sodass es noch keine Erfahrungswerte gibt, auf die man sich beziehen könnte. Dieses Risiko, verbunden mit möglichen Klagen, möchten wir aktuell nicht eingehen.
Hinweis: Der Bericht wird den Stadtverordneten und Fraktionen elektronisch (PIO) zur Verfügung gestellt.
