Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 6
Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans 2020
hier: Stellungnahme der Stadt Offenbach am Main zum Vorentwurf 2025
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-370 (Dez. IV, Amt 60) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0987
Änderungsantrag Ofa vom 01.12.2025, 2021-26/DS-I(A)0987/1
Änderungsantrag Ofa vom 01.12.2025, 2021-26/DS-I(A)0987/2
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die in Anlage 1 dieser Vorlage ausgeführten Kommentare, Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2020 werden als Stellungnahme der Stadt Offenbach beschlossen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, zur Vorbereitung der in Anlage 1 aufgezeigten Neuausweisung von gewerblichen Flächen und Sportflächen sowie zur sukzessiven Neuordnung der Freizeiteinrichtungen im Mainvorgelände, Lösungsansätze und Flächenpotenziale für Kleingartenvereinsanlagen im Stadtgebiet Offenbachs aufzuzeigen, sowie ggf. die Aufstellung eines neuen Kleingartenentwicklungskonzeptes zu prüfen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2021-26/DS-I(A)0987/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
- Der in der Anlage 1 des Magistratsantrags 2021-26/DS-I(A)0987 aufgeführte Punkt zum bioklimatischen Belastungsräumen und bioklimatischen Ausgleichsräumen wird geändert.
- Die Stadt Offenbach gibt gegenüber dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Stellungnahme ab, in der auf weitere Verdichtungen in den hoch verdichteten Stadtteilen Nordend, Zentrum, Mathildenviertel und Senefelderquartier sowie in den historischen Ortskernen von Bieber, Bürgel und Rumpenheim verzichtet wird.
- Die Stadt spricht sich dafür aus, in diesen Stadtteilen die Durchlüftung zu verbessern, den Vegetationsanteil zu erhöhen und vorhandene oder zu erwartende Belastungen zu minimieren.
- Die Stadt betont die Notwendigkeit bioklimatischer Ausgleichsräume, in den Nachverdichtungen, sofern überhaupt, behutsam erfolgen.
2021-26/DS-I(A)0987/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
- Der in der Anlage 1 des Magistratsantrags 2021-26/DS-I(A)0987 aufgeführte Punkt zum Wohnbauflächenpotenzial „Bieber Waldhof-West“ wird geändert.
- Die Stadt Offenbach gibt gegenüber dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und dem Regierungspräsidium Darmstadt eine Stellungnahme ab, in der das Gebiet „Bieber Waldhof-West“ weiterhin vollständig als Vorranggebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt wird.
- Die Stadt Offenbach spricht sich ausdrücklich gegen eine Bebauung des Gebietes aus und fordert die dauerhafte Freihaltung des Areals von Siedlungsentwicklung.
2021-26/DS-I(A)0987
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die in Anlage 1 dieser Vorlage ausgeführten Kommentare, Hinweise und Anregungen zum Vorentwurf des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2020 werden als Stellungnahme der Stadt Offenbach beschlossen.
2. Der Magistrat wird beauftragt, zur Vorbereitung der in Anlage 1 aufgezeigten Neuausweisung von gewerblichen Flächen und Sportflächen sowie zur sukzessiven Neuordnung der Freizeiteinrichtungen im Mainvorgelände, Lösungsansätze und Flächenpotenziale für Kleingartenvereinsanlagen im Stadtgebiet Offenbachs aufzuzeigen, sowie ggf. die Aufstellung eines neuen Kleingartenentwicklungskonzeptes zu prüfen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
