Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 8
Zukunftsprojekt Testraum-Allee (Impulsprojekt) im Rahmen des Zukunftskonzeptes Innenstadt, Fortführung der Umsetzungsphase
hier: Projekt- und Umsetzungsbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-355 (Dez. I, Amt 80) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0982
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 2 mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Das Zukunftsprojekt „Testraum-Allee“ wird in den Jahren 2026–2027 von Amt 80 (Agentur Mitte) in Zusammenarbeit mit dem Verein Offenbach offensiv e.V. als weiterem Projektverantwortlichen weitergeführt.
2. Die in den Jahren 2024 und 2025 entwickelten Bausteine des Impulsprojekts „Testraum-Allee“, insbesondere der „Testraum“ und der „Testraum-Fonds“, haben sich als besonders wirksam erwiesen und werden fortgeführt. Die Evaluation (Anlage 1) der bisherigen Projekte auf die Offenbacher Innenstadt dient als Grundlage für die weitere inhaltliche Ausrichtung der Testraum-Allee in den kommenden zwei Jahren.
3. Die Stadt Offenbach verlängert den bestehenden Mietvertrag (Anlage 2) mit der Schmitt / Mundt GbR, vertreten durch die Hausverwaltung Christian Schmitt, um den Testraum in der Großen Markstraße 39 (Gesamtfläche ca. 46,5 m²) zunächst bis Ende 2027 weiterzuführen. Der aktuell bis zum 31.12.2025 laufende Mietvertrag wird um 24 Monate verlängert und erstreckt sich nun bis zum 31.12.2027. Eine automatische Beendigung erfolgt zum 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die benötigte Gesamtsumme i. H. v. voraussichtlich 30.000,00 EUR (jährlich 15.000,00 EUR) steht auf dem Produktkonto 15010100.6700000580 „Mieten, Pachten, Erbzinsen“ zur Verfügung.
a) Die Netto-Kalt-Miete beträgt vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 monatlich 930,00 EUR (20,00 EUR/m²/Monat). Die Betriebskosten, einschließlich Gas, werden als monatliche Vorauszahlung in Höhe von 210,00 EUR entrichtet. Für den Verlängerungszeitraum von 24 Monaten ergibt sich daraus eine Gesamtsumme der Betriebskostenvorauszahlung in Hohe von 5.040,00 EUR. Die Abrechnung erfolgt verbrauchsabhängig. Etwaige Nachzahlungen können aus dem vorgesehen Budget gedeckt werden. Eine Umlage der Kosten auf die Untermieter erfolgt nicht. Die Stadt Offenbach übernimmt die Gesamtkosten. Für den Verlängerungszeitraum ergibt sich somit eine monatliche Gesamtmiete in Höhe von 1.140,00 EUR (24,00 EUR/m²/Monat) sowie eine Gesamtmietsumme in Höhe von 27.360,00 EUR.
b) Für die Fläche ist zusätzlich mit monatlichen Stromkosten von voraussichtlich 56,00 EUR zu rechnen. Für die Dauer der Verlängerung der Mietlaufzeit betragen die Gesamtkosten voraussichtlich 1.344,00 EUR. Aufgrund der Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch wird ein Kostensteigerungspuffer in Höhe von 1.296,00 EUR eingeplant. Die Kosten werden von der Stadt Offenbach ohne Umlegung auf die Untermieter übernommen.
c) Der Vermieter wird für das betreffende Grundstücksanwesen eine Sach-, Gebäude und Gebäudebrandversicherung sowie erforderlichenfalls eine Betriebsanlagenversicherung unterhalten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschaden liegt der Stadt Offenbach als Mieterin vor.
d) Die Vermietung der Gewerberäume erfolgt umsatzsteuerfrei. Die Option nach § 9 UStG, eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a) UStG aufzuheben, wird durch den Vermieter nicht ausgeübt. Als Folge daraus ist die Stadt Offenbach nicht dazu verpflichtet, zuzüglich zur geschuldeten Miete und den aus diesem Vertrag resultierenden Betriebs- und Nebenkosten die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen.
4. Der Fortführung des Förderprogramms „Testraum-Fonds“ in den Jahren 2026 und 2027 wird zugestimmt. Das Förderprogramm unterstützt die Ansiedlung innovativer Ladenkonzepte in der Offenbacher Innenstadt im Rahmen des Zukunftsprojekts Testraum-Allee.
a. Der überarbeiteten Förderrichtlinie (Anlage 3) des Testraum-Fonds wird zugestimmt.
b. Insgesamt sollen in den zwei Jahren bis zu sechs Ladenkonzepte gefördert werden, sodass sich die Gesamtsumme der finanziellen Förderung bis Ende 2027 auf maximal 66.000 € beläuft. Der finanzielle Zuschuss beläuft sich auf 11.000 € je Förderung. Die Mittelbereitstellung für den Ausstattungszuschuss der Förderrichtlinie steht auf dem Produktkonto 15010100.0358000080 i. H. v. 15.000,00 EUR pro Jahr „Investitionszuschüsse“ zur Verfügung. Der Mietkostenzuschuss steht auf dem Produktkonto 15010100.7178000080 „Mietkostenzuschüsse“ i. H. v. 18.000,00 EUR pro Jahr zur Verfügung. Sofern eine späte Bewerbung eintrifft und eine Bewilligung der Förderzusage im Testraum-Fonds bis in Haushaltsjahr 2028 durch noch verfügbare finanzielle Mittel aus dem Haushaltsjahr 2027 möglich sein sollte, werden die Restmittel vorbehaltlich der Resteübertragung ins Haushaltsjahr 2028 übertragen.
c. Das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften (Stabstelle Innenstadt, Agentur Mitte) ist die zentrale Stelle für die Bearbeitung von Anträgen und die Kommunikation mit Interessierten.
5. Mitte 2027 wird die Wirksamkeit des Zukunftsprojekts „Testraum-Allee“ in Bezug auf die Entwicklung der Offenbacher Innenstadt evaluiert. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
6. Weitere Projektkosten im Rahmen des Gesamtprojekts sowie für die Umsetzung der einzelnen Projektbausteine (Testraum, Testraum-Fonds) stehen über das Produktkonto 15010100.6869000380 „Testraum-Allee“ zur Verfügung. Für das Jahr 2026 stehen Haushaltsmittel von insgesamt 147.000 € und für das Jahr 2027 insgesamt 140.000 € zur Verfügung. Die Mittel teilen sich zur sachkontengerechten Buchung auf unterschiedliche Konten auf. Die Mittel werden insgesamt für die Umsetzung der Testraum-Allee verwendet und betreffen u.a. auch Dienstleistungen im Rahmen der einzelnen Projektbausteine (bspw. Testraum-Fonds Beratungsleistungen durch Architekten und Architektinnen, Kommunikationsexpertinnen und Experten) sowie die übergeordnete Kommunikation zum Zukunftsprojekt Testraum-Allee und weitere Mittel zur Entwicklung und Stärkung des Projekts. Die Darstellung der einzelnen Maßnahmen der Testraum-Allee kann der Anlage 1 entnommen werden.
7. Für das Impulsprojekt „Testraum-Allee“ stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 die Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung:
Produktkonto 15010100.6869000380 „Testraum-Allee“:
Haushaltsmittel 2026: 147.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 140.000,00 €
Gesamt 287.000,00 €
Produktkonto 15010100.6700000580 „Mieten, Pachten, Erbzinsen“
Haushaltsmittel 2026: 15.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 15.000,00 €
Gesamt 30.000,00 €
Produktkonto 15010100.7178000080 „Mietkostenzuschüsse“:
Haushaltsmittel 2026: 18.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 18.000,00 €
Gesamt 36.000,00 €
Produktkonto 15010100.0358000080 „Investitionszuschüsse“:
Haushaltsmittel 2026: 15.000,00 €
Haushaltsmittel 2027: 15.000,00 €
Gesamt 30.000,00 €
Für die Verlängerung des Zukunftsprojektes „Testraum-Allee“ werden voraussichtlich insgesamt 383.000,00 EUR benötigt und stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2026 zur Verfügung.
Die öffentlichen Anlagen sowie die nichtöffentliche Anlage 2 sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
