Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025

 

 

TOP 12

Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern
und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main

Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0973

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Aufgrund der §§ 5, 7, 27, 50 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Offenbach am Main

am                              folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen der Stadt Offenbach am Main vom 12.12.1978, zuletzt geändert durch Satzung vom 18.06.2024 beschlossen:

 

 

                                                     Artikel 1

 

Im § 3 wird folgender Absatz aufgenommen:

 

 

Aufwandsentschädigung

 

 

(6)  Patientenfürsprecher/innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 220.- EUR.

 

Der bisherige Absatz 7 wird ersatzlos gelöscht.

 

 

                                                     Artikel 2

In-Kraft-Treten:

 

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.03.2024 in Kraft.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.12.2025

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung