Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 04. Dezember 2025
TOP 19
Ausübung des vertraglichen Rückübertragungsrechts für das Grundstück
Waldstraße / Odenwaldring (Gemarkung Offenbach Flur 20 Flurstück Nr. 70/9)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2025-352 (Dez. I, Amt 80) vom 19.11.2025,
2021-26/DS-I(A)0980
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Das vertraglich vereinbarte Rückübertragungsrecht hinsichtlich des Grundstücks Gemarkung Offenbach Flur 20 Flurstück Nr. 70/9 = 10.700 m² (Waldstraße/Odenwaldring) gemäß notariellem Kaufvertrag vom 5. August 2020 wird ausgeübt.
2. Die Kosten für die Rückübertragung belaufen sich vorbehaltlich eines außergerichtlichen Verfahrens inklusive Nebenkosten auf ca. 4.000.000,00 EUR. Die erforderlichen Mittel stehen beim Produktkonto 10010200.0500000080 (Unbebaute Grundstücke) Investitionsnummer 1001020500801201 (Erwerb von Grundstücken einschl. Nebenkosten) zur Verfügung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.12.2025
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
